Nachdem die Stadt Leipzig die Antifa-Demo am Samstag verboten hatte, reichte der Anmelder Beschwerden an mehreren Gerichten ein. Doch auch vom Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe kam eine Absage.
Leipzig.Die für Samstag unter dem Motto „United we stand – Trotz alledem, autonomen Antifaschismus verteidigen!“ bleibt verboten. Nachdem die Stadt am Donnerstag den Protest untersagte, reichte der Anmelder der Demo Beschwerden beim Verwaltungsgericht in Leipzig, beim Oberverwaltungsgericht (OVG) in Bautzen und zuletzt auch beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe ein. Die beiden sächsischen Institutionen haben die Eilanträge abgelehnt, in Baden-Württemberg wurde die Beschwerde nicht einmal zur Entscheidung angenommen.