Diebstahl aus Pflegeheimen und Kellern
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Zu einer Strafe von drei Jahren und vier Monaten wurde ein 24-Jähriger am Leipziger Amtsgericht verurteilt.
© Quelle: Andreas Döring
Leipzig. Sie sollen aus Pflegeheimen geklaut haben, aus einem Kindergarten, aus Umkleidekabinen, Gartenlauben und Kellern. Eine Gruppe von drei Männern wird beschuldigt, zwischen September 2017 und Januar 2018 vor allem in Gohlis-Nord im großen Stil Diebstahl und Sachbeschädigungen begangen zu haben.
Im Amtsgericht ist einer der Angeklagten, Dominik N. (24) gestern zu einer Strafe von drei Jahren und vier Monaten verurteilt worden. Er soll an insgesamt 21 Aktionen beteiligt gewesen sein und war umfassend geständig. Gemeinsam mit seinen Freunden Marcus G. (33) und Nico M. (23) hatte Dominik N. bis zu seiner Festnahme Mitte Januar 2018 in der Hans-Oster-Straße gelebt und von dort aus Diebestouren in die nähere Umgebung unternommen.
Handys aus Altenheimen gestohlen
Aus Kellern und Gartenlauben wurden unter anderem Werkzeug, Küchengeräte und Motorradzubehör entwendet. Bei dem Diebstahl von Mobiltelefonen und Geldbörsen aus Kindergärten, einem Altenpflegeheim und der Umkleide einer Turnhalle war Dominik N. zwar dabei, will aber nicht aktiv beteiligt gewesen sein. Er habe jedoch dabei geholfen, geklaute Handys mithilfe eines YouTube-Videos von Nutzerdaten zu reinigen. Das Geld, das durch den Verkauf des Diebesgutes eingenommen wurde, gaben die drei Männer nach Aussage des Angeklagten vor allem für ihren Crystalkonsum aus. Auch Ecstasy und Marihuana seien immer wieder besorgt worden. Neben Wertgegenständen ließen Marcus G., Nico M. und der Angeklagte Dominik N. laut der Anklageschrift Lebensmittel und Gebrauchsgegenstände mitgehen. Selbst ein Sack voller Sägespäne sei für den Hasenstall einer Bekannten dabei gewesen, erklärte auf Nachfrage der schmunzelnden Richterin Ute Fritsch Dominik N.
Schwierige Kindheit
Der psychiatrische Gutachter Christof Hieronymus attestierte Dominik N. eine „Störung des Sozialverhaltens.“ Der Angeklagte sei nicht von Drogen abhängig, neige aber zu deren „schädlicher Nutzung.“ Hieronymus verwies außerdem auf die desolaten Verhältnisse, denen der Angeklagte entstamme und betonte, dass „in der Kindheit keinerlei Normen internalisiert“ worden wären. Unter diesen Bedingungen sei davon auszugehen, dass Dominik N. mangels Alternativen nach einer Haftstrafe wieder zu alten Verhaltenweisen zurückkehren würde, sich nämlich „zu nehmen, was er braucht.“ Der Empfehlung des Psychiaters ging die Richterin Fritsch in ihrem Urteil schließlich nach: Sie verurteilte N. in zwölf Fällen des schweren Diebstahls und erklärte ihn in sieben weiteren Fällen des Diebstahls für schuldig. Ihr Urteil: drei Jahre und vier Monate Aufenthalt in einer Maßregelvollzugsanstalt. Dies entsprach auch dem ausdrücklichen Wunsch des Angeklagten.
Auf eigenen Wunsch: Maßregelvollzug
Der Maßregelvollzug kann anstelle einer Haftstrafe angeordnet werden, wenn Täter wegen einer psychischen Störung oder Suchtproblemen vermindert schuldfähig sind. Sie erwarten dort therapeutische Betreuung und ein strenger Tagesablauf. Der Maßregelvollzug sei intensiv, mahnte Richterin Ute Fritsch am Ende der Verhandlung. „Wer die strengen Regeln nicht befolgt, ist ganz schnell wieder raus.“ Dennoch berge der Maßregelvollzug am ehesten eine Chance für den angeklagten Dominik N., anschließend in ein normales Leben überzugehen – ein Leben, das er bis jetzt noch nicht geführt habe.
Von Anna Flora Schade