Gegen Gentrifizierung: Stadt Leipzig will weitere Schutzgebiete
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An der Eisenbahnstraße im Leipziger Osten gibt es bereits seit 2020 eine „Soziale Erhaltungssatzung“, um Luxussanierungen und Nutzungsänderungen bei vorhandenem Wohnraum zu verhindern.
© Quelle: Stella Weiß
Leipzig. Die Leipziger Stadtverwaltung will die Südvorstadt und Schönefeld-Abtnaundorf vor der Gentrifizierung schützen. Wie die Kommune am Mittwoch mitteilte, bestehe in den beiden Stadtteilen im Süden und Nordosten die Gefahr, dass angestammte Bewohnerinnen und Bewohner durch Luxusanierungen verdrängt würden.
„Die Stadträume verzeichnen ein erhöhtes Aufwertungspotenzial beim Wohnungsbestand“, heißt es in der Pressemitteilung der Stadt. Deshalb kämen sie nach einer Voruntersuchung für die Einrichtung einer „Sozialen Erhaltungssatzung“ in Betracht. Eine enstprechende Satzung könne aufwändige Sanierungen, Nutzungsänderungen und den Rückbau von Wohnflächen verhindern, sodass zahlungsstarke Mieterinnen und Mieter nicht die ansäßige Bevölkerung verdrängten. Dafür werde jedes Modernisierungs- und Sanierungsvorhaben einzeln geprüft. Der Wohnungsneubau sei davon nicht betroffen.
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Oberbürgermeister Burkhard Jung (SPD) habe bereits einen entsprechenden Aufstellungsbeschluss für die Satzungen auf den Weg gebracht. Nach einer detaillierten Untersuchung der Stadtgebiete noch im laufenden Kalenderjahr entscheide der Stadtrat abschließend über die Einrichtung der Schutzgebieten.
Schon sechs Schutzgebiete seit 2020
Schon in sechs Gebieten in Leipzig gilt seit 2020 eine „Soziale Erhaltungssatzung“: im Stadtbezirk Alt-West in Lindenau und Altlindenau, im Osten an der Eisenbahnstraße und am Lene-Voigt-Park, im Süden in Connewitz sowie im Norden in Eutritzsch. Im April 2022 kamen die Gebiete Plagwitz/Kleinzschocher im Stadtbezirk Südwest sowie Leutzsch in Alt-West hinzu. Ein Erklärvideo zur Erhaltungssatzung bietet die Stadt auf ihrer Homepage an: www.leipzig.de/soziale-erhaltungssatzung.
LVZ