Verhandlungstermine abgesagt

Prozess gegen Gil Ofarim vorerst geplatzt

Der für 24. Oktober terminierte Prozessauftakt gegen Musiker Gil Ofarim am Landgericht Leipzig ist abgesagt.

Der für 24. Oktober terminierte Prozessauftakt gegen Musiker Gil Ofarim am Landgericht Leipzig ist abgesagt.

Leipzig. Der Termin stand seit Wochen fest – am kommenden Montag sollte der Sänger Gil Ofarim vor dem Leipziger Landgericht erscheinen, wo gegen ihn wegen Verleumdung und falscher Verdächtigung verhandelt werden sollte. Doch nun ist der Prozess überraschend geplatzt – alle geplanten Folgetermine hat das Landgericht gestrichen. In der dazugehörigen Pressemitteilung macht das Landgericht vor allem das forsche Auftreten der Verteidigung zum Thema. Die habe trotz aller „Deeskalationsbestrebungen“ seitens der Strafkammer ihre Medienarbeit intensiviert. Außerdem war offenbar unklar, ob Ofarims Anwälte am kommenden Montag überhaupt vor Gericht erschienen wären – oder stattdessen einen Pflichtverteidiger geschickt hätten. Was in einem solch öffentlichkeitswirksamen Prozess für einige Probleme gesorgt hätte.

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Vor einem Jahr hatte Gil Ofarim in einem Video bei Instagram schwere Vorwürfe gegen den Mitarbeiter eines Leipziger Hotels erhoben. Er soll ihm beim Check-In aufgefordert haben, seine Kette mit dem Davidstern wegzupacken – Ofarim machte den Vorfall öffentlich, sein Video ging viral. Der Mitarbeiter erstattete jedoch Anzeige gegen den Sänger, die Staatsanwaltschaft fand bei ihren Ermittlungen keine Beweise, das Ofarim die Kette überhaupt getragen hat. Er selbst sprach auch nach dem Vorfall häufig mit Medien, blieb bei seiner Darstellung. Schließlich wurde es still um ihn, auch sein Verteidiger wollte sich nicht äußern.

Maximale Aufmerksamkeit – die Strategie der Verteidigung

Dann holte sich Ofarim im August den Anwalt Alexander Stevens zur Verstärkung – der seinen Mandanten als Opfer der Justiz darstellt und vor einem "Schauprozess" warnt. Seit Wochen liefern sich Stevens und das Landgericht einen juristischen Schlagabtausch. Im Mittelpunkt steht der Vorsitzende Richter in diesem Verfahren. Ofarims Verteidiger hatten gegen ihn einen Befangenheitsantrag gestellt. Er soll im Vorfeld des Prozesses erklärt haben, er könne sich Antisemitismus in einem hochklassigen Hotel schlicht nicht vorstellen. Das Landgericht wies die Anträge zurück, ließ die Anklage zu. Als die Verteidigung Beschwerde einlegte, fühlte sie sich durch einen Beschluss des Oberlandesgerichtes bestätigt, dass die Anklageerhebung rechtswidrig war.Ein Eindruck, dem eine Pressesprecherin jedoch vehement widersprach.

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Stevens sucht die maximale Aufmerksamkeit und setzt auch das Landgericht Leipzig unter enormen Druck. Dass es jetzt erst mal nicht zum Prozess kommt, wird dort auch mit der Fürsorgepflicht für Ofarim begründet. Man wolle dem von der Verteidigung vermittelten Eindruck entgegenwirken, Ofarim werde wegen seines Prominenten-Status „schlechter“ behandelt als der „durchschnittliche“ Angeklagte. Man wolle genügend Zeit geben, damit über die verschiedenen Rechtsmittel der Verteidigung entschieden sei. Stevens hat angekündigt einen Eilantrag bei Bundesverfassungsgericht stellen zu wollen.

Gericht in Leipzig regt außergerichtliche Einigung im Prozess Ofarim an

Außerdem soll die Zeit offenbar genutzt werden, um über eine weitere mögliche Anklage gegen den 40-Jährigen zu entscheiden. Dabei geht um falsche eidesstattliche Versicherung sowie Betrug und versuchten Betrug.

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Zudem bot das Gericht einen Täter-Opfer-Ausgleich an. Die Nebenklage hat kurz vor Prozessbeginn einen Antrag auf Schadensersatz gestellt. Mit einer solchen Einigung käme es erst gar nicht zum Prozess. Das sei ein Angebot an die Verteidigung, so ein Sprecher des Landgerichtes auf LVZ-Anfrage. Es sei an ihr zu entscheiden. Alexander Stevens lehnt das jedoch ab: „Wir wollen, dass das Verfahren eingestellt wird“, sagt er auf Nachfrage. Die vom Gericht vorgebrachten Gründe zur Verschiebung des Verfahrens, nennt er „vorgeschoben“.

Das Landgericht Leipzig und Ofarims Verteidiger haben jetzt mindestens sechs Monate Zeit, um sich zu einigen. Solange würde es offenbar dauern, bis ein neuer Prozess-Termin feststeht. Offenbar ist die Strafkammer mit Strafverfahren, in denen Haftstrafen zur Debatte stehen, ausgelastet.

Von Antonie Rietzschel

LVZ

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