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Landgericht Leipzig

„Joker“-Prozess: Anklage fordert zwölf Jahre Haft

Prozess am Landgericht gegen Norman E. (rechts), hier mit seinem Verteidiger Stephan Bonell, wegen zweifachen versuchten Mordes.

Prozess am Landgericht gegen Norman E. (rechts), hier mit seinem Verteidiger Stephan Bonell, wegen zweifachen versuchten Mordes.

Leipzig. Er hat sich als Filmbösewicht „Joker“ maskiert und am 24. September 2015 in Gohlis beinahe zwei arglose Teenager umgebracht: Norman E. (25) soll aufgrund seiner stark ausgeprägten Persönlichkeitsstörung in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht werden. Dies beantragten am Mittwoch im Prozess wegen zweifachen Mordversuchs sowohl die Staatsanwaltschaft als auch die Verteidigung. Hinsichtlich des Strafmaßes gingen die Ansichten jedoch erheblich auseinander.

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Für Staatsanwältin Katrin Minkus bestätigte sich in der seit 17. Mai laufenden Hauptverhandlung am Landgericht der Anklagevorwurf in vollem Umfang. Demnach traf der Angeklagte die beiden Teenager Tracy R. (15) und Philipp B. (19) am Hauptbahnhof, lud die Obdachlosen zu sich in die Virchowstraße ein. Hier tranken sie, hörten Musik und sahen sich auf dem Laptop einen Filmtrailer an. An dessen Ende trat „Joker“, das personifizierte Bösen aus dem Batman-Film auf und sagte: „Ich werde dich nicht töten. Ich werde dir nur sehr, sehr wehtun.“ Kurz darauf sei Norman E. mit einem 500-Gramm-Becher Quark und einem Messer im Bad verschwunden, so die Staatsanwältin. Als er mit weißem Joker-Gesicht zurückkehrte, habe er wortlos auf beide Jugendlichen, die bereits auf einer Matratze lagen, eingestochen. Philipp B. erlitt Stichverletzungen an Herz, Brust, Schultern und Armen. Es sei nur einem glücklichem Zufall zu verdanken, dass er nicht sofort tot war, so Minkus. Tracy R. hatte durch Stich- und Schnittverletzungen einen enormen Blutverlust, wird aufgrund eines durchtrennten Nervs nie wieder ihren kleinen Finger bewegen können.

Die Staatsanwältin wertete die Tat als versuchten Mord in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung, jeweils in zwei Fällen, forderte eine Freiheitsstrafe von zwölf Jahren. Norman E. habe mit Tötungsabsicht und aus Heimtücke gehandelt. Allerdings sei die Steuerungsfähigkeit des Angeklagten, der zur Tatzeit 3,6 Promille Alkohol intus hatte, eingeschränkt gewesen. Gefährlich für die Allgemeinheit sei er jedoch wegen seiner Persönlichkeitsstörung. „Er hat seit Langem die Fantasie im Kopf, als Joker einen Menschen zu verletzen“, sagte Minkus.

Dem widersprach Verteidiger Stephan Bonell. „Er hatte nichts Böses vor, als er die Teenager am Hauptbahnhof mitgenommen hat.“ Aus seiner Sicht habe sich der angeklagte Sachverhalt „mitnichten aufgeklärt“. Die Opfer hätten teilweise widersprüchlich ausgesagt, die Spurenlage sei nicht eindeutig. Angesichts der von der Mutter des angeklagten geschilderten Vorgeschichte – sie hatte sich nach einem schlimmen Absturz ihres Adoptivsohnes ohne Erfolg an Ämter und Behörden gewandt – sei die Bluttat vermeidbar gewesen. Hinzu komme, dass der Angeklagte als Kind über Jahre hinweg das als ADHS-Medikament bekannte und umstrittene Ritalin einnehmen musste. „Das kann bleibende Schäden verursachen“, so Bonell. Auslöser der Tat sei dann wohl der Joker-Trailer auf dem Laptop gewesen. Einen Tötungsvorsatz erkannte er nicht. „Das war ein wildes Stechen, nicht bewusst, um tödliche Verletzungen hervorzurufen“, so der Anwalt. Deshalb sei sein Mandant lediglich wegen gefährlicher Körperverletzung in zwei Fällen zu fünf Jahren Haft zu verurteilen. Eine Unterbringung in der Psychiatrie hielt aber auch er für nötig. „Er braucht Hilfe“, so Bonell.

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Die 1. Strafkammer will das Urteil an diesem Freitag verkünden.

Von Frank Döring

LVZ

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