Vor allem große Unternehmen kommen ihren Mitarbeitern in der Pandemie entgegen und unterbreiten ihnen täglich betriebliche Testangebote. Das erspart das Stehen in den Warteschlangen vor den öffentlichen Testzentren und verringert den Frust. Doch können Mitarbeiter mit solchen betrieblichen Tests nach Feierabend auch mit dem Nahverkehr nach Hause fahren?
Leipzig.Weil Arbeitnehmer jetzt täglich nachweisen müssen, ob sie geimpft, genesen oder getestet sind, unterbreiten immer mehr Firmen betriebliche Testangebote. Mitarbeiter können sich dann in diesen Unternehmen täglich von beauftragten Dritten wie zum Beispiel dem Arbeiter-Samariter-Bund testen lassen oder einen Selbsttest unter Aufsicht durchführen, was anschließend dokumentiert werden muss. Aber was ist so ein Corona-Tests im Betrieb wert? Können Arbeitnehmer mit solchen dokumentierten Selbsttests nach Dienstschluss auch den öffentlichen Nahverkehr nutzen, um nach Hause zu fahren?
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) stellte auf LVZ-Nachfrage klar, dass es sich bei betrieblichen Testangeboten um freiwillige Leistungen handelt. „Arbeitgeber sind lediglich zur Kontrolle und zur Dokumentation der 3G-Regeln verpflichtet“, erklärte dort eine Sprecherin. „Beschäftigte haben eigenverantwortlich dafür Sorge zu tragen, dass sie gültige 3G-Nachweise vorlegen können. Sie können hierfür aber die kostenfreien Bürgertests oder Testangebote des Arbeitgebers in Anspruch nehmen, zu denen diese aufgrund der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung verpflichtet sind, wenn diese unter Aufsicht durgeführt werden.“