Keine Anklage gegen Leipziger DJ, der Nacktfotos ins Internet stellte
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Franziska (schwarze Jacke) und Sonja (beige Jacke) berichten von dem Vorfall.
© Quelle: Leon Joshua Dreischulte
Leipzig. Am 3. Dezember 2020 hatte die Polizei in Leipzig die Wohnung eines Mannes durchsucht, der verdächtig war, hunderte Fotos von Frauen, die er kannte, auf einer Porno-Plattform hochgeladen zu haben. Die Frauen hoffen seitdem auf eine Verurteilung des Täters.
Auch jetzt, mehr als ein Jahr nach der Durchsuchung, hat die Staatsanwaltschaft Leipzig noch keine Anklage gegen den 36-Jährigen Beschuldigten erhoben. „Die Ermittlungen dauern an und sind noch nicht abgeschlossen“, erklärte ein Sprecher.
Weitere „Auskünfte zu Einzelheiten der Ermittlungen und zu einer Bewertung der bisher gewonnenen Kenntnisse“ könne man nicht erteilen, ohne die Ermittlungen zu gefährden. Eine Auskunft, wie lang noch ermittelt werden soll, sei „nicht möglich“.
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In weniger als vier Jahren wäre die Tat verjährt
Mehr Klarheit gibt es bei der Frage, weswegen ermittelt wird. Der Tatvorwurf betrifft die „Verbreitung pornografischer Schriften“ sowie die „Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs und von Persönlichkeitsrechten durch Bildaufnahmen“. Das Strafmaß könnte sich auf eine Haftstrafe von bis zu zwei Jahren belaufen. Frühestens nach insgesamt fünf Jahren wäre die Tat verjährt und eine Verurteilung nicht mehr möglich.
Die betroffenen Frauen hatten die Tat am Jahrestag der Durchsuchung auf einem eigenen Blog namens "Our Bodies, Not Yours" ("Unsere Körper, nicht deine") öffentlich gemacht. Im Vorfeld hatten sie mit Hilfe einer Anwältin digitale Kopien von den unerlaubt hochgeladenen Fotos angefertigt, die sie auch vor Gericht verwenden könnten. Inzwischen hatte auch die Polizei Leipzig darum gebeten, die Kopien einzusehen.
Der neue LVZ-Podcast zu den Recherchen im DJ-Fall:
Der Beschuldigte soll über einen längeren Zeitraum Fotos, darunter Nacktfotos von Frauen, die er sehr gut kannte, auf die Plattform xHamster hochgeladen haben. xHamster funktioniert wie eine Foto-Tauschbörse am Rande der Illegalität – denn als besonders begehrt gelten dort private Aufnahmen.
Zuletzt wurde diskutiert, die Plattform zu regulieren oder zu sperren, weil sie die Verbreitung sogenannter "Rachepornos" fördert. Darunter fallen Nackfotos, die Täter aus früheren Beziehung von Ex-Freundinnen besitzen und ins Internet stellen, um den Frauen nachträglich zu schaden. Statistisch soll jede fünfte Frau im Alter zwischen 18 und 45 Jahren bereits Opfer sogenannter "Rachepornos" geworden sein.
Auch deshalb wurde im Oktober 2021 der Paragraph zur Bestrafung wegen Stalking überarbeitet. Nun können Personen, die solche Fotos verbreiten, auch wegen Stalking und mit bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe verurteilt werden. Für den Leipziger Fall kann der Paragraph nicht angewendet werden, er liegt zu weit zurück.
Von Josa Mania-Schlegel