Leipzigs Anwohner dürfen Streusalz nur noch in „Ausnahmefällen“ verwenden
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Verschneiter Radweg in der Waldstraße: Die Stadt hat am Mittwoch die Winterdienstsatzung geändert.
© Quelle: André Kempner
Leipzig. Leipzig steht die erste richtige Hitzewelle des Jahres bevor – ungeachtet dessen hat die Stadt am Mittwoch erste Vorbereitungen für den Winter getroffen. Wie das Rathaus mitteilte, beschloss die Verwaltungsspitze eine Änderung der Winterdienstsatzung, die auch Folgen für Anlieger hat: Sie dürfen bei Glätte Streusalz künftig nur noch "im Ausnahmefall" verwenden. Statt dessen sollen sie auf Sand, Splitt, Granulat oder Blähschiefer zum Abstumpfen zurückgreifen.
„Insbesondere bei den Winterdienstpflichten für Anliegerinnen und Anliegern sowie beim Einsatz von Streumitteln war eine Konkretisierung erforderlich“, sagte Leipzigs Ordnungsbürgermeister Heiko Rosenthal. „Auftauende statt abstumpfende Streumittel auf Gehwegen sind künftig nur in Ausnahmefällen, wie zum Beispiel bei Eisglätte und Eisregen, erlaubt.“ Der fahrlässige oder vorsätzliche Einsatz verbotener Streustoffe stellt laut Stadt eine Ordnungswidrigkeit dar. Verstöße können also mit einem Bußgeld geahndet werden.
Kanalisationen sind freizuhalten
Zur Winterdienstsatzung hinzugefügt wurde einer Mitteilung zufolge auch, dass Kanalisationseinläufe an und auf den Straßen freizuhalten sind, um bei größeren Schneemengen den Ablauf von Tauwasser zu ermöglichen. „Bei Schneeablagerungen ist außerdem darauf zu achten, dass aller fünf Meter eine Schaufelbreite freigehalten wird“, heißt es.
Eine Konkretisierung der Satzung erfolgte demnach auch für die Winterdienstpflichten an Haltestellenbereichen. An ihnen muss bei Schnee und Glätte ein ungehinderter Zu- und Abgang sowie ein gefahrloses Ein- und Aussteigen gewährleistet sein. Auch Blindenleitsysteme müssen künftig von Schnee freigehalten werden.
Von LVZ/flo