Klagen wegen Ablehnung des Schulwunsches sind die Summe mehrerer Einzelprobleme
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Auch das Schuljahr 2022/2023 wird in Sachsen nicht ohne Probleme starten. Für einige fängt der Ärger schon in den Ferien an.
© Quelle: Caroline Seidel / dpa
Leipzig. Dass jedes Jahr zum Schulbeginn in Leipzig (und anderswo in Sachsen) einige Eltern von Fünftklässlern damit umgehen müssen, dass ihre Kinder ab Ende August nicht in die Wunschschule gehen können und damit unter Umständen längere Schulwege in Kauf nehmen müssen, ist die Summe aus Einzelproblemen. Die Kapazitäten sind – wie die Möglichkeiten – auf Kante genäht. An mehreren Stellen.
Eine Stadt wie Leipzig kann keine Schulen auf Vorrat bauen. Keine Kommune kann sich Räumlichkeiten leisten, die im Zweifel leer stehen. Die Planungen, bei der auch die sächsische Staatsregierung ein Wort mitzureden hat – auf Kante genäht.
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Die Lehrer reichen nicht für beliebig mehr Klassen (sie reichen schon nicht für die geplanten). Und die im Schulgesetz festgelegten Klassenobergrenzen (28 Schülerinnen und Schüler) sehen eine bedarfsorientierte Aufstockung nicht vor. Wenn zusätzliche Klassen für ukrainische Flüchtlingskinder eingerichtet werden müssen, ist die Grenze des Möglichen noch schneller erreicht.
Dem Landesamt für Schule und Bildung ist nicht zu unterstellen, dass es Fünftklässlern den Gang auf die Wunschschule nicht gönnen würde. Es ist an die Vorgaben gebunden, die der Gesetzgeber so festgeschrieben hat. Daraus folgt, dass sich klagende Eltern mit den Behörden durch die Instanzen streiten müssen. Auch für das Kind keine gute Vorbereitung für den Schritt an die weiterführende Schule.
Eine Situation die entsteht, weil sich Sachsen durch Regelungen Flexibilität verbietet.