Leipziger Wirtspaar ist fassungslos: Ausgebildeter Koch aus Eritrea darf nicht mehr für sie arbeiten
Hängepartie: Die Leipziger Gastronomen Heike und Matthias Reinhardt wollen ihrem Koch Dawit Gebru Wegu den Rücken stärken, doch eine Arbeitserlaubnis ist nicht in Sicht: Ein Ausweis des 22-Jährigen fehlt.
Die amtliche Ablehnung einer Arbeitserlaubnis bringt ein Leipziger Restaurant in akute Personalnot: Weil der aus Eritrea stammende Koch seine Identität nach wie vor nicht per Dokument nachweisen kann, muss er zurück in die Arbeitslosigkeit. Seine Chefs haben ihm die Kündigung auszusprechen, obwohl sie hochzufrieden mit ihm sind.
Leipzig.Matthias Reinhardt ringt um Fassung. „Was hier gerade passiert, kann und darf nicht wahr sein“, wettert der Leipziger Gastronom. Gemeint ist ein Paragraph im Asylgesetz, der sowohl ihm als auch einem seiner Angestellten folgenschwer zu schaffen macht: Weil nach wie vor die Identität des Flüchtlings Dawit Gebru Wegu nicht amtlich dokumentiert ist, verweigert die zuständige Ausländerbehörde in Grimma ihm die Arbeitserlaubnis. Bisherige Bemühungen um das Beschaffen eines Ausweises fallen dabei nicht ins Gewicht.