Fehlendes Personaldokument
Die amtliche Ablehnung einer Arbeitserlaubnis bringt ein Leipziger Restaurant in akute Personalnot: Weil der aus Eritrea stammende Koch seine Identität nach wie vor nicht per Dokument nachweisen kann, muss er zurück in die Arbeitslosigkeit. Seine Chefs haben ihm die Kündigung auszusprechen, obwohl sie hochzufrieden mit ihm sind.
Leipzig. Matthias Reinhardt ringt um Fassung. „Was hier gerade passiert, kann und darf nicht wahr sein“, wettert der Leipziger Gastronom. Gemeint ist ein Paragraph im Asylgesetz, der sowohl ihm als auch einem seiner Angestellten folgenschwer zu schaffen macht: Weil nach wie vor die Identität des Flüchtlings Dawit Gebru Wegu nicht amtlich dokumentiert ist, verweigert die zuständige Ausländerbehörde in Grimma ihm die Arbeitserlaubnis. Bisherige Bemühungen um das Beschaffen eines Ausweises fallen dabei nicht ins Gewicht.
Der in Eritrea geborene Wegu, der 2016 als Minderjähriger nach Deutschland kam und nahe Colditz lebt, hatte bei seiner Ankunft keine Personaldokumente bei sich, weil Schlepper sie bei der Flucht über Libyen und das Meer einbehielten, wie er sagt. Dennoch konnte der damals 17-Jährige nach Sprachkursen und Berufsvorbereitungsjahr eine Lehre als Koch in Heike und Matthias Reinhardts „Gasthaus Alte Nikolaischule“ in Leipzig antreten. Er beendete sie 2021 mit Bravour.