E-Paper
Doktortitel weg

Leipzigs Ex-Jugendamtsleiter Haller verliert Plagiats-Prozess

Zerknirschte Miene: Siegfried Haller (links) ist mit seiner Klage gegen die Aberkennung seines Doktortitels wegen Plagiatsvorwürfen gescheitert.

Zerknirschte Miene: Siegfried Haller (links) ist mit seiner Klage gegen die Aberkennung seines Doktortitels wegen Plagiatsvorwürfen gescheitert.

Halle/Leipzig. In der Prozessankündigung am Mittwochmorgen wurde er noch als Dr. Siegfried Haller aufgeführt, am Nachmittag war der ehemalige Leipziger Jugendamtsleiter seinen Doktorgrad los. Das Verwaltungsgericht Halle wies seine Klage gegen die 2012 erfolgte Aberkennung des Titels durch die Martin-Luther-Universität (MLU) zurück. Es sei „in weiten Teilen und in umfangreichem Maße Fremdmaterial verwendet“ und nicht korrekt gekennzeichnet worden, sagte Richter Christoph Helms in der mündlichen Verhandlung. Für Haller ging damit ein mehr als drei Jahre währender Kampf um seinen Titel verloren.

Weiterlesen nach der Anzeige
Weiterlesen nach der Anzeige

Im Prozess trug der 60-Jährige der 6. Kammer noch einmal persönlich vor, warum ihm der Titel angeblich zu Unrecht entzogen wurde. Über den Vorwurf der Täuschung sei er "verblüfft" gewesen, sagte Haller. Er habe die mit "cum laude" (mit Lob) bewertete Arbeit im Fachbereich Soziologie "nach bestem Wissen und Gewissen" angefertigt und dabei alle Quellen aufgeführt, so der Ex-Jugendamtsleiter, der inzwischen das Zentrum für Drogenhilfe am städtischen Klinikum St. Georg leitet. Er war im Februar 2013 nach diversen Skandalen – ohne öffentliche Begründung – von seinem Amt entbunden worden.

Auf Monitoren im Verwaltungsgericht Halle wurde Siegfried Haller mit Doktograd angekündigt - obwohl die Uni Halle ihm den Titel bereits vor mehr als drei Jahren entzogen hatte.

Auf Monitoren im Verwaltungsgericht Halle wurde Siegfried Haller mit Doktograd angekündigt - obwohl die Uni Halle ihm den Titel bereits vor mehr als drei Jahren entzogen hatte.

„Das hätte ich besser machen können“

Weiterlesen nach der Anzeige
Weiterlesen nach der Anzeige

Haller räumte vor Gericht jedoch handwerkliche Schwächen in seiner 2003 eingereichten Dissertation ein. Im Theorieteil hatte er unter anderem Schriften des Bundesamtes für Bauwesen und Raumordnung und des Landes Brandenburg verwendet – und dabei Teilkapitel wortwörtlich, nur gekennzeichnet mit einer Fußnote, übernommen. „Das hätte ich besser machen können“, gab der Diplom-Soziologe zu. „Ich habe die Arbeit auch nicht zu Ende lektoriert, das hätte ich tun müssen“, so Haller.

Er habe jedoch nie „den Anspruch gestellt, auch theoretisch zu forschen“. Darüber habe mit seiner Betreuerin Professor Ursula Rabe-Kleberg Einvernehmen bestanden, verteidigte sich der Ex-Amtsleiter. Rabe-Kleberg hatte Haller 2002 ermutigt, Forschungsmaterial zum Sanierungsgebiet Hemshof in Ludwigshafen am Rhein aus seiner Tätigkeit im dortigen Stadtplanungsamt während der 1980er-Jahre fortzuschreiben und als Doktorarbeit zu veröffentlichen. Die Daten waren 1991 in einer Broschüre – ohne Autorenangabe – veröffentlicht worden und bilden einen wesentlichen Teil der Arbeit.

Nach seiner vorübergehenden Beförderung zum Leiter des Leipziger Sozialdezernats – Burkhard Jung (SPD) wurde 2003 Olympiabeauftragter – sei er jedoch plötzlich „überfordert gewesen“ und habe die Arbeit schnell zum Abschluss bringen wollen. Im Kern sei seine Dissertation jedoch trotz der Mängel bis heute „der beste empirische Stand zu diesem Thema“, wiederholte der Ex-Amtsleiter altbekannte Aussagen. Überzeugen konnte er das Gericht damit letztlich nicht.

Haller räumte vor Gericht handwerkliche Schwächen in seiner 2003 eingereichten Dissertation ein, vor allem bei der Zitierweise. „Das hätte ich besser machen können.“

Haller räumte vor Gericht handwerkliche Schwächen in seiner 2003 eingereichten Dissertation ein, vor allem bei der Zitierweise. „Das hätte ich besser machen können.“

Richter bestätigten Täuschungsvorsatz

Vor allem im Punkt der Irreführung folgten die Richter der Darstellung der MLU. Bei der Zitierweise sei der „handwerkliche Mangel“ zur „Methode“ geworden, hatte Uni-Anwalt Achim Kurz argumentiert. „Vielleicht wurde geschlampt, aber zu viel Schlampen ergibt dann eben einen Täuschungsvorsatz“, drückte er es am Rande des Prozesses im Gespräch mit LVZ.de aus. „Zusammen mit den anderen Passagen, die nicht von Herrn Haller geschrieben wurden, hat sich bei der Prüfung für uns ein Gesamtbild ergeben“, verteidigte auch Professor Burkhard Schnepel, damaliger Dekan der Philosophischen Fakultät I, die Aberkennung.

Weiterlesen nach der Anzeige
Weiterlesen nach der Anzeige

Die Erstgutachter der Arbeit hätten laut Schnepel zu Protokoll gegeben, dass sie die Mängel „so nicht erkennen konnten“ und davon ausgingen, „dass eine redliche Zitierweise vorliegt“. Die Frage, wie glaubhaft dies vor dem Hintergrund der offensichtlichen Zitierschwächen ist, blieb im Prozess jedoch außen vor. Damals habe es noch keine Plagiatssoftware gegeben, wie sie heute üblich sei, verteidigte Kurz die Betreuer. Die Hochschulen seien zudem wegen bundesweit prominent gewordener Fälle inzwischen weitaus sensibler, was das Thema angehe. Für die MLU ist es bis heute der einzige Fall dieser Art. Nach Aussage von Kurz gab es in ganz Sachsen-Anhalt bislang keine weiteren Plagiatsverfahren an Universitäten.

Chronologie der Plagiatsaffäre

Die Plagiatsvorwürfe gegen Siegfried Hallers 2003 eingereichte Doktorarbeit wurden im Mai 2011 durch eine anonyme E-Mail an die Universität Halle laut. Die Nachricht enthielt eine Gegenüberstellung auf 25 Seiten, in denen abgeschriebene Passagen in der Dissertation offengelegt wurden. Parallel veröffentlichten Plagiatsjäger von VroniPlag die Mängel auch detailliert mit Quellenvergleichen im Internet. Laut der Online-Plattform finden sich auf 80 der 404 Seiten Plagiatsstellen.

Nach einer Prüfung durch externe Gutachter erkannte der Promotionsausschuss der Philosophischen Fakultät I im April 2012 dem Ex-Jugendamtsleiter seinen Doktortitel nachträglich ab. Haller habe „grob gegen die Regeln und Standards wissenschaftlichen Arbeitens verstoßen“, hieß es zur Begründung. Auch einen Widerspruch dagegen schmetterte die Hochschule ab. Dagegen war Haller im Oktober 2012 vor das Verwaltungsgericht Halle gezogen – welches die Klage nun abschmetterte.

Plagiatsvorwürfe gegen Jugendamtsleiter Siegfried Haller

Leipzig, 25.07.2011: Siegfried Haller, dem Leiter des Amtes für Jugend, Familie und Bildung, wird von der Internetplattform VroniPlag vorgeworfen, bei seiner Doktorarbeit zum Teil abgeschrieben zu haben. In einer Pressekonferenz äußerte er sich dazu.

Haller: „Weder finanziell noch beruflich profitiert“

Im Prozess wurden auch ein weiteres Detail bekannt: Wie Haller berichtete, habe er bereits 1992 einen Antrag auf Promotion an der Uni Frankfurt gestellt, der positiv beschieden worden sei. Nach seinem Wechsel ins Ludwigshafener Jugendamt 1994 habe er die Promotion jedoch als „beruflich erledigt“ betrachtet. Das Vorhaben sei „liegengeblieben“ – bis zu seinem Wechsel nach Leipzig im Jahr 2000. „Ich habe das damals als Geschenk angenommen. Ich konnte etwas zum Abschluss bringen, was ich mir nie erträumt habe“, sagte Haller.

Der Ex-Amtschef betonte jedoch, weder beruflich noch finanziell von seinem Doktorgrad profitiert zu haben. Auf die Angabe seines Doktorgrades hatte er öffentlich bereits seit 2012 verzichtet. Nun muss er wohl oder übel auch die Promotionsurkunde zurückgeben, falls das Urteil rechtskräftig wird. Es könne ein Antrag auf Zulassung einer Berufung vor dem Oberverwaltungsgericht in Magdeburg gestellt werden, sagte ein Gerichtssprecher auf Anfrage von LVZ.de. Ob Haller diesen Schritt geht, blieb am Mittwoch noch offen. Die schriftliche Urteilsbegründung soll den Streitparteien erst in zwei bis drei Wochen zugehen.

LVZ

Mehr aus Leipzig

 
 
 
 
 
Anzeige
Anzeige

Letzte Meldungen

 
 
 
 
 
 
 
 
 

Spiele entdecken