Leipzigs Kleingärtner brauchen freie Fahrt für erneuerbare Energien
Das Bundeskleingartengesetz gehört auf den Kopf gestellt, kräftig durchgeschüttelt und neu formuliert, findet LVZ-Reporter Björn Meine, Solaranlagen müssen erlaubt sein.
Die aktuelle Debatte über die Zulässigkeit von Photovoltaik- und Solaranlagen in Kleingärten wirft ein Schlaglicht auf vieles, was noch zu ändern ist. Das Bundeskleingartengesetz ist nur ein Beispiel für Vorgaben, die angesichts aktueller Probleme aus der Zeit gefallen sind, findet LVZ-Reporter Björn Meine.
Leipzig.Das Bundeskleingartengesetz ist genau das, wonach es klingt: klein. Inzwischen ist es sogar viel zu klein. Das wird schon bislang immer wieder deutlich, wenn es in irgendeiner Kleingartenanlage Ärger gibt wegen Bäumen, die zu hoch sind und keine gärtnerischen Zwecke erfüllen. Spartenchefs, die es ganz genau nehmen, zeigen dann mit strengem Blick auf die Kettensäge. Dass ausgerechnet die Kleingärtner, die ja durchaus einen ökologischen Beitrag leisten, vom Gesetz immer wieder zum Kahlschlag genötigt werden, erscheint absurd angesichts von immer häufigeren Sommern, in denen wir oft nur noch eines suchen: Schatten.
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