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Kommentar

Der lückenhafte Rechtsstaat

Auch Asylbewerber müssen das Recht haben, sich gegen Behördenentscheidungen zu wehren, wenn ihr Asylantrag abgelehnt wird.

Auch Asylbewerber müssen das Recht haben, sich gegen Behördenentscheidungen zu wehren, wenn ihr Asylantrag abgelehnt wird.

Leipzig. Eigentlich ist das Leipziger Verwaltungsgericht mittlerweile fast ein reines Asyl-Gericht. Die größten klassischen Ressorts wie Bau- oder Schulrecht haben im laufenden Jahr insgesamt zu mehr als 130 neuen Vorgängen geführt. Und die Klagen und Anträge in Sachen Asyl? 859 – und das in gerade mal sechs Monaten. In den beiden Jahren zuvor hatte das Gericht jeweils um die 1500 solcher Fälle auf dem Tisch. Kein Wunder, dass die Verantwortlichen von einem besorgniserregenden Trend sprechen. Eben weil es sich nicht selten auch um emotional belastende Verfahren für alle Beteiligten handelt.

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Gewiss: Zu einem Rechtsstaat gehört, dass man gegen Entscheidungen Rechtsmittel einlegen kann. Abgelehnte Asylbewerber können bis vor das Bundesverwaltungsgericht ziehen oder womöglich sogar Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht einlegen. Und natürlich müssen behördliche Entscheidungen hinterfragt und bei Fehlern auch korrigiert werden.

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Auf der anderen Seite erscheint der Rechtsstaat lückenhaft

Doch wie sinnvoll ist diese millionenteure Verfahrensflut, wenn der Rechtsstaat auf der anderen Seite lückenhaft erscheint? Wenn sich knapp 300.000 ausreisepflichtige Ausländer überwiegend geduldet in der Bundesrepublik aufhalten? Was soll das Ganze, wenn Menschen nicht abgeschoben werden können, weil Papiere fehlen, das Herkunftsland nicht feststeht oder wenn Herkunftsländer nicht kooperieren, weil es sich bei abgelehnten Asylbewerbern um Kriminelle handelt?

LVZ

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