Niedrigere Kappungsgrenze

Miete in Leipzig soll weniger stark steigen: Maximal 15 Prozent in drei Jahren

Plattenbau in Leipzig Grünau (Archivbild)

Plattenbau in Leipzig Grünau (Archivbild)

Leipzig. In Leipzig wird der Anstieg der Mieten künftig begrenzt. In Zukunft dürfen die Mieten in der Stadt innerhalb von drei Jahren nur noch um höchstens 15 Prozent erhöht werden. Bislang waren es 20 Prozent. Diese Regelung gilt nur für die Miete in Bestandsbauten. Neubauten sind davon nicht betroffen.

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Die sächsische Landesregierung hat am Dienstag in ihrer Kabinettssitzung beschlossen, die Verordnung zu Kappungsgrenzen zu ändern. Als einzige Stadt im Freistaat profitierte Dresden bislang von einer niedrigeren Kappungsgrenze. Leipzig hatte allerdings im Sommer 2017 einen Antrag dazu gestellt. Eine Mietpreisbremse gilt nirgendwo im Freistaat.

„Nunmehr kann auch in Leipzig der Anstieg der Mieten begrenzt werden“, erklärte Albrecht Pallas, der Sprecher für Wohnungsbau und Stadtentwicklung der SPD-Fraktion im Landtag, in einer Mitteilung vom Dienstag. Dies sei ein wichtiger Schritt für Mieterinnen und Mieter. „Wohnen darf nicht zum Luxusgut werden.“

René Hobusch, Präsident des Vermieterverbandes „Haus & Grund Sachsen“ sieht keinen Bedarf für eine solche Maßnahme. Viele der Mietverträge würden über einen langen Zeitraum laufen. Mieterhöhungen würden oft erst bei einem Mieterwechsel erfolgen. Eine Absenkung der Kappungsgrenze sei ein ungeeignetes Instrument: „Es wird dadurch keine zusätzlichen Wohnungen geben.“ Er erwartet, dass es in der Folge häufiger zu Mietstreitigkeiten kommen werde. Wie bereits bei der Debatte um die Mietpreisbremse befürchtet Hobusch, der auch für die FDP im Leipziger Stadtrat sitzt, das Eigentümer aus Verunsicherung vor Inkrafttreten der Absenkung die Mieten noch schnell anpassen werden.

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joka

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