Schuldspruch

Urteil im Mordfall Jesse L. aus Leipzig: Angeklagter muss mehrere Jahre ins Gefängnis

Der Angeklagte Max D. sitzt am Donnerstag mit einem Sichtschutz im Gerichtssaal des Leipziger Landgerichts.

Der Angeklagte Max D. sitzt am Donnerstag mit einem Sichtschutz im Gerichtssaal des Leipziger Landgerichts.

Leipzig. Im Prozess um den getöteten Leipziger Jesse L. (19) ist am Freitagnachmittag ein Urteil gesprochen worden. Die Richter am Landgericht Leipzig sprachen den angeklagten Max D. (21) für schuldig. Sie verurteilten ihn zu einer Jugendstrafe von zehn Jahren wegen Mordes.

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Der Prozess hatte Anfang Juli vorigen Jahres begonnen. Laut Anklage soll Max D. am 11. Januar 2022 gegen 19 Uhr auf einem Feldweg bei Schkeuditz seinen Bekannten Jesse L. per Kopfschuss getötet haben. Beide waren auf dem Weg zu einem Drogendeal. Nach Erkenntnissen der Staatsanwaltschaft wollte der massiv verschuldete Max D. mehrere Kilogramm Rauschgift, die Jesse L. zuvor bei einem Großdealer in einem Spätverkauf in Leipzig-Mölkau abgeholt hatte, für sich behalten.

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Die Jugendgerichtshilfe hatte wegen der Reifedefizite des Angeklagten eine Verurteilung nach Jugendstrafrecht angeregt. Die Höchststrafe liegt in dem Fall bei zehn Jahren Haft. Allerdings hatte die Staatsanwaltschaft zudem eine besondere Schwere der Schuld festgestellt und eine Jugendstrafe von zwölf Jahren Haft gefordert. Sie sah die Mordmerkmale der Heimtücke und Habgier sowie der Ermöglichung einer Straftat als erfüllt an.

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Opferanwalt Jan Siebenhüner plädierte für zehn Jahre Jugendstrafe. Die Verteidiger Christian Friedrich und Anne Prestrich hielten hingegen daran fest, dass es ein Unfall war, wie es ihr Mandant vor Gericht ausgesagt hatte. Sie forderten eine Verurteilung wegen fahrlässiger Tötung, wobei sie das Strafmaß in das Ermessen des Gerichts stellten.

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