Mord an Schwangerer in Leipzig – Ehemann akzeptiert lebenslange Haft
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Angeklagter Ghulam Abas R.
© Quelle: Foto: André Kempner
Leipzig. Das Urteil gegen den 39-jährigen Mann, der wegen Mordes an seiner im achten Monat schwangeren Frau in Leipzig lebenslange Haft erhalten hat, ist rechtskräftig. Das bestätigte am Montag ein Sprecher des Landgerichts auf Anfrage.
Der Angeklagte Ghulam Abas R. aus Afghanistan hatte am 11. August 2017 seine Ehefrau (34) in einer Wohnung in Lindenau mit vier Messerstichen getötet. Sein Motiv: Eifersucht und blinder Hass.
Untreue-Vorwurf zu Unrecht
Das Gericht sprach ihn des Mordes aus niedrigen Beweggründen in Tateinheit mit Schwangerschaftsabbruch schuldig. Der arbeitslose Schneider hatte seiner Frau vorgeworfen, untreu zu sein – zu Unrecht. Das bestätigte auch ein DNA-Gutachten. Demnach war Ghulam Abas R. der Vater des ungeborenen Kindes. Das Mädchen, das im September auf die Welt kommen sollte, konnte nicht gerettet werden.
Das Paar und die jetzt elf und zwölf Jahre alten Söhne, die 2015 nach Deutschland kamen, lebten zur Tatzeit in einer Wohnung der Caritas in der Uhlandstraße.
Geständnis vor Gericht
Verteidiger Rainer Wittner plädierte wegen einer Affekttat auf Totschlag, nannte aber keinen konkreten Strafantrag. "Mein Mandant wollte nicht in Revision gehen. Er stellt sich nun darauf ein, die Strafe zu verbüßen", sagte der Anwalt am Montag. Nach der Tragödie hatte sich Ghulam Abas R. vom Flur aus zwölf Metern Höhe in den Hof gestürzt. Er überlebte schwer verletzt. "Ich habe versucht, mir das Leben zu nehmen. Leider ohne Erfolg. Ich wünschte, ich wäre gestorben", hatte er vor Gericht gesagt und ein Geständnis abgelegt.
Auch die Staatsanwaltschaft akzeptiert das Urteil. Ursprünglich hatte sie neben lebenslänglich auch die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld gefordert. Damit wäre eine vorzeitige Entlassung des Familienvaters nach 15 Jahren nahezu ausgeschlossen worden.
Söhne in staatlicher Obhut
Die beiden Söhne befinden sich in staatlicher Obhut, leben in einer Wohngemeinschaft in Leipzig. Erst nach Prozessabschluss sollten sie das Urteil erfahren.
Von Sabine Kreuz