Leipziger Staatsanwaltschaft erhebt Anklage gegen Melanie Müller – Sängerin beteuert Unschuld
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Melanie Müller bei einem Auftritt 2020 in Thüringen. (Archovfoto)
© Quelle: Bodo Schackow
Leipzig. Die Staatsanwaltschaft Leipzig hat laut eigener Angabe Anklage gegen die Schlagersängerin Melanie Müller wegen des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen erhoben. Konkret gehe es um den Vorwurf, Müller habe den sogenannten „Hitlergruß“ gezeigt.
Laut Mitteilung der Behörde soll die Sängerin in der Nacht vom 17. zum 18. September bei einer Veranstaltung in der Messestadt aufgetreten sein und dort mehrfach den nach Paragraph 86a des Strafgesetzbuches in Deutschland verbotenen Gruß der Nationalsozialisten in Richtung Publikum gezeigt haben. Müller selbst bestreitet den Vorwurf.
Manager Kunz beteuert Melanie Müllers Unschuld
Ihr Manager und Lebensgefährte Andreas Kunz betonte auf Anfrage der LVZ, dass das Amtsgericht Leipzig bisher lediglich prüfe, ob die Anklageschrift überhaupt zu einer Verfahrenseröffnung ausreiche. „Wir sehen aber auch einem Prozess positiv entgegen, da dieser die Unschuld in der Sache zutage bringen wird“, so Kunz. „Frau Müller hat mit der rechtsextremen Szene nichts zu tun und distanziert sich auch weiterhin von rechtsextremen Gedankengut auf das Schärfste.“
Bei einer Verurteilung nach Paragraph 86a des Strafgesetzbuches sind Freiheitsstrafen bis zu drei Jahren oder Geldstrafen möglich.
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Video soll Vorfall bei Veranstaltung zeigen
Die Ermittlungen waren nach Veröffentlichung eines mutmaßlich am Abend auf der Veranstaltung gemachten Videos aufgenommen worden, in dem zu sehen sein soll, wie die Sängerin während des Auftritts einige Male den rechten Arm in die Höhe reckt.
Die in Oschatz (Landkreis Nordsachsen) geborene Melanie Müller wurde durch Auftritte in Reality-TV-Sendungen bundesweit bekannt und gewann 2014 den Titel „Dschungelkönigin“ in der RTL-Sendung „Ich bin ein Star – Holt mich hier raus!“. Sie ist zudem als Schlagersängerin aktiv.
LVZ