Oberlandesgericht

Teurer Nachbarschaftsstreit in Leipzig: Falschparker muss 24.000 Euro zahlen

Teures Falschparken: Ein Leipziger muss nun 24.

Teures Falschparken: Ein Leipziger muss nun 24.

Leipzig. Die Streitparteien wohnen einander direkt gegenüber in einer engen Wohnstraße in Leipzig. Doch beim Verständnis darüber, wie und wo man richtig parken kann, trennen die beiden Welten.

Weiterlesen nach der Anzeige
Weiterlesen nach der Anzeige

Stein des Anstoßes: Seit einigen Jahren stellt sich der Beklagte mit seinem Pkw regelmäßig direkt auf die Straße vor seiner eigentlichen Grundstückseinfahrt - und damit genau gegenüber der Einfahrt der Klägerin. Das führt dazu, dass die Klägerin aus ihrer Einfahrt nur sehr schwer hinein- und herausfahren kann. Es kam zur Anzeige und zum Rechtsstreit darüber.

Vergleich vor drei Jahren: 150 Euro pro Parkverstoß

In einem ersten Verfahren hatten beide Parteien 2019 immerhin noch einen Vergleich geschlossen. Demnach durfte der Mann sein Auto für maximal zehn Minuten an der strittigen Stelle auf die Straße abstellen. Für jeden neuen Park-Verstoß wurde eine Vertragsstrafe von 150 Euro vereinbart.

Weiterlesen nach der Anzeige
Weiterlesen nach der Anzeige

Da er sich aber nicht an die Abmachung hielt, protokollierten die Nachbar die Verstöße. Diese summierten sich innerhalb von drei Jahren auf 25.650 Euro. Im Jahr 2020 verurteilte das Landgericht Leipzig den Beklagten wegen 44 Verstößen zur Zahlung von 3300 Euro an die Kläger und 2021 wegen 83 weiteren Verstößen zu weiteren 11.850 Euro. Am 1. März 2022 hat das Landgericht den Beklagten wiederum zur Zahlung einer Vertragsstrafe verurteilt, diesmal wegen 67 Verstößen zu 10.500 Euro.

Oberlandesgericht wies Berufung des Beklagten zurück

Das Oberlandesgericht in Dresden wies die Berufung des Mannes gegen diese Vertragsstrafen nun zurück. Das Gericht reduzierte die Summe lediglich um 1200 Euro, weil es acht der insgesamt 194 Verstöße als nicht erwiesen ansah.

Warum der notorische Falschparker so hartnäckig blieb, erschließt sich auch den Juristen nicht. In der Mitteilung des Oberlandesgerichts heißt es abschließend: „Weshalb der bereits betagte Beklagte sein Parkverhalten trotz guten Zuredens durch das Gericht nicht ändert und es vorzieht, in regelmäßigen Abständen zu hohen Vertragsstrafen verurteilt zu werden, weiß niemand.“

Von lvz/dpa

LVZ

Mehr aus Leipzig

 
 
 
 
 
Anzeige
Anzeige
Empfohlener redaktioneller Inhalt

An dieser Stelle finden Sie einen externen Inhalt von Outbrain UK Ltd, der den Artikel ergänzt. Sie können ihn sich mit einem Klick anzeigen lassen.

 

Ich bin damit einverstanden, dass mir externe Inhalte angezeigt werden. Damit können personenbezogene Daten an Drittplattformen übermittelt werden. Mehr dazu in unseren Datenschutzhinweisen.

Letzte Meldungen

 
 
 
 
 
 
 
 
 

Spiele entdecken