„Naturnaher Kleingarten“: Drei Leipziger Preisträger ausgezeichnet
/cloudfront-eu-central-1.images.arcpublishing.com/madsack/L3T7FUROAC5MZT5YSKIFDWYISM.jpg)
Fürs Stadtklima: naturnahe Kleingärten mit heimischer Flora und Fauna ausgezeichnet.
© Quelle: Amt für Stadtgrün und Gewässer der Stadt Leipzig
Leipzig. Der Leipziger Wettbewerb „Naturnaher Kleingarten“ hat seine drei Gewinner 2022 gekürt. In der Kleingartenanlage des Vereins „Gartenfreunde Südost“, der dieses Jahr das 111-jährige Bestehen feiert, zeichnete Umweltbürgermeister Heiko Rosenthal die Preisträger aus.
Ulrike Hahn (Gartenfreunde Südost), Maria Nitschke und Christian Oehlenberg (Waldidyll) sowie Sina-Marie Straßburg (Wettinbrücke) freuten sich über Urkunden und ein Preisgeld in Höhe von 150 Euro.
Jury begutachtet Parzellen
Erstmalig lobte die Stadt Leipzig den Wettstreit zum ökologischen Gärtnern 2014 aus. Denn naturnahe Schrebergärten bereichern nicht nur Flora wie Fauna, sondern verbessern auch das Stadtklima. In Leipzig bieten 278 Kleingartenanlagen mit mehr als 39.000 Parzellen, vielen Kleintieren, Insekten und Pflanzen einen natürlichen Lebensraum.
Insgesamt 16 Bewerbungen gingen im Zeitraum von März bis April für das Projekt „Naturnaher Kleingarten“ ein. Eine Wettbewerbsjury, die sich aus Vertreter der Kleingärtenverbände, der Umweltverbände und des Amtes für Stadtgrün und Gewässer zusammensetzte, inspizierte die Anlagen.
Nachhaltiges Gärtnern
Die ausgezeichneten Erholungsräume überzeugten durch die Artenvielfalt faunistischer und floristischer Wohnräume – ein vielfältiges Angebot an heimischen Blütenpflanzen und Gehölzen sowie ein üppiger Lebensraum für Tiere. Positiv bewertet wurden zudem ein nachhaltiges Ressourcen schonendes Gärtnern, große unversiegelte Fläche sowie die Einhaltung der Kleingartenordnung.
2024 werden die Initiatoren, bestehend aus den Kleingartenverbänden Kreisverband Leipzig, der Kleingärtner Westsachsen, dem Stadtverband Leipzig der Kleingärtner, den Umweltverbänden BUND, NABU, Ökolöwe, Stadt-Umland-Landschaftspflegeverband und der Stadt Leipzig den Wettbewerb abermals ausschreiben. Voraussetzung aller Bewerber: ein gültiger Pachtvertrag sowie die Einhaltung des Bundeskleingartengesetz der jeweiligen Kleingartenordnung und der Vereinssatzung.