Offenbar doch Mängel bei Traffipax-Blitzern in Leipzig
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Bei Traffipax-Blitzern (Traffipax TraffiPoth III) muss der Abstand der Induktionsschleifen 1,20 Meter betragen. In Leipzig hat Geblitzt.de für das Magazin MDR-Umschau nachgemessen. An der Berliner-Straße / Kurt-Schumacher-Straße scheint der Abstand zu gering zu sein.
© Quelle: Geblitzt.de
Leipzig. Sind Leipzigs in die Kritik geratenen „Traffipax“-Rotlichtblitzer doch nicht vorschriftsmäßig aufgebaut? Das MDR-Magazin „Umschau“ und das Portal Geblitzt.de haben stichprobenartig Anlagen überprüft, und in zwei Fällen offenbar Aufbaumängel festgestellt. Die Folge: Bußgeldbescheide könnten anfechtbar sein.
So soll sowohl beim Gerät an der Kreuzung Berliner Straße / Kurt-Schumacher-Straße als auch beim Blitzer an der Lagerhofstraße / Mecklenburger Straße der amtlich vorgeschriebene Abstand zwischen den Induktionsschleifen im Untergrund deutlich weniger als 1,20 Meter betragen. Messungen an den Verlegespuren auf der Fahrbahndecke zeigten, dass der Abstand nicht größer als 70 bis 80 Zentimeter ist, bestätigte Detlef Grube, Vertragsanwalt von Geblitzt.de gegenüber LVZ.de.
Eine weitere Stichprobe an der Kreuzung Lagerhofstraße, Ecke Mecklenburger Straße habe dagegen gezeigt, dass die Anlage ordnungsgemäß installiert sei.
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Stichproben-Messung an den Induktionsschleifen von Traffipax-Anlagen in Leipzig.
© Quelle: Geblitzt.de
Die Stadt Leipzig hatte im März gegenüber der LVZ geäußert, dass von den 18 betroffenen "Traffipax"-Rotlichtanlagen alle bis auf eine korrekt aufgebaut worden seien. Die fehlerhafte Anlage an der Kreuzung Delitzscher Straße und Theresienstraße sei aber seit Monaten aus anderen technischen Gründen nicht genutzt. An den anderen Standorten funktionieren die Anlagen laut Verwaltung im Zwei-Kanal-Betrieb. Bei dieser Reihenschaltung sei eine gegenseitige Beeinflussung ohnehin nicht möglich.
Leipziger Rotlichtblitzer mit 2-Kanal-Schaltung
• Lützner Straße/Stuttgarter Allee
• Torgauer Straße/Permoser Straße
• Prager Straße/Kommandant-Prendel-Allee
• Essener Straße/Mockauer Straße
• Trönlinring/Gerberstraße
• Richard-Lehmann-Straße/August-Bebel-Straße
• Jahnallee/Waldstraße
• Wundtstraße/Mahlmannstraße
• Schnorrstraße/Rödelstraße
• Prager Straße/Riebeckstraße
• Max-Liebermann-Straße/Luise-Otto-Peters-Allee
• Breitenfelder Straße/Landsberger Straße
• Berliner Straße//Kurt-Schumacher-Straße
• Brandenburger Straße/Sachsenseite
• Kurt-Eisner-Straße/Arthur-Hoffmann-Straße
• Eutritzscher Straße/Roscherstraße
• Brandenburger Straße/Am Gothischen Bad
• Lagerhofstraße/Mecklenburger Straße
Eichbehörde sieht Formfehler
Gegenüber MDR-Umschau äußerte die Eichbehörde Nordrhein-Westfalen allerdings, dass die Fotodokumentation mit zwei Beweisaufnahmen eine unrechtmäßige Ahndung von Verkehrsverstößen eigentlich ausschließe. Durch die Unterschreitung des Abstands bleibe dennoch ein Formfehler, „der aber von Gerichten zu bewerten ist“.
Anwalt Detlef Grube sieht es so: „Wenn ein Rotlichtüberwachungsgerät nicht den Aufbauvorschriften entspricht, kann das Ergebnis zwar richtig sein, aber muss nicht rechtmäßig sein.“ Das sei vergleichbar mit einer nicht geeichten Waage auf dem Wochenmarkt. Die Firma Geblitzt.de aus Berlin hat sich auf eine teilautomatisierte Überprüfung von Bußgeldbescheiden spezialisiert und vermittelt im Zweifel Verkehrsrechtsanwälte.
Jenoptik weist Fehler zurück
Seit Monaten sind die Jenoptik-Anlagen vom Typ „Traffipax TraffiPhot III“ in der Diskussion. Wie die LVZ berichtete, hat die Physikalisch-Technische Bundesanstalt (PTB) in Braunschweig festgelegt, dass die Anlagen nur mit dem 1,20-Meter-Abstand einwandfrei aufgebaut sind. Die PTB geht davon aus, dass die Induktionsschleifen sich sonst beeinflussen können.
Der Hersteller Jenoptik weist das in einer Erklärung zurück: „Es gibt keine Anhaltspunkte für fehlerhafte Messungen“, heißt es auf der Webseite des Unternehmens. Die Stadt Düsseldorf hatte im Januar acht der umstrittenen Blitzer-Anlagen außer Betrieb genommen, Leipzig sah bisher dagegen keinen Handlungsbedarf.
Den Bericht zu den Leipziger Blitzern sendet MDR-Umschau am 3. April 2018 ab 20.15 Uhr.
Von Evelyn ter Vehn