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Barmer-Report

Sachsen gehen öfter zum Zahnarzt

Bei der zahnärztlichen Vorsorge liegen Sachsen und Thüringer in der Bundesrepublik ganz vorn.

Bei der zahnärztlichen Vorsorge liegen Sachsen und Thüringer in der Bundesrepublik ganz vorn.

Leipzig. Die Sachsen und die Thüringer gehen in Deutschland am häufigsten zum Zahnarzt. Das geht aus dem aktuellen Barmer-Zahnreport 2018 hervor, der sich auf Zahlen von 2016 stützt. Danach nutzten in beiden Bundesländern 77,2 Prozent der Versicherten einen Termin beim Stomatologen – zum Vergleich: im Saarland waren es nur 65,5 Prozent. Gleichzeitig bewegten sich die Kosten in den beiden mitteldeutschen Ländern mit 188 Euro aber nur im Mittelfeld. Die Spanne reicht hier von Berlin (201 Euro) bis zum Saarland (168 Euro).

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Den größten Anteil an den Ausgaben machten die konservierend-chirurgischen Leistungen und die Röntgenleistungen aus. Für Zahnersatz und Zahnkronen entstanden in Sachsen beispielsweise Kosten von durchschnittlich 1109 Euro (Thüringen 1158 Euro), wovon die Kasse 565 Euro übernahm. Für die kieferorthopädische Versorgung wurden pro Patient in Sachsen 230 Euro fällig (Thüringen: 237 Euro), für Kieferbrüche- und Kiefergelenkserkrankungen 163 Euro (Thüringen: 173 Euro). Paradontopathien (Zahnfleischerkrankungen) schlugen mit 428 Euro (Thüringen: 423 Euro) zu Buche.

Sachsens Barmer-Landesgeschäftsführer Fabian Magerl bereitet vor allem die zahnärztliche Versorgung von Pflegeheimbewohnern Sorgen. Laut Deutscher Mundgesundheitsstudie ist deren Zahngesundheit im Vergleich zu Nicht-Pflegebedürftigen deutlich schlechter. Dabei wurden allein dafür 55 Millionen Euro von den Kassen zur Verfügung gestellt.

„Es reicht nicht aus, dass durch die neuen Abrechnungszifffern zwar mehr Pflegeheimbewohner durch den Zahnarzt erreicht werden, es aber keine positiven Auswirkungen auf deren Mundgesundheit hat“, kritisiert darum Magerl. So würden vorrangig die Besuche in Pflegeheimen sowie Zuschläge und Wegegelder abgerechnet und erst zweitrangig Therapieleistungen wie die medikamentöse Behandlung von Schleimhauterkrankungen und Prothesendruckstellen sowie die Entfernung von Zahnstein oder scharfen Kanten. „Das relativ seltene Auftreten von prothetischen Leistungen, abgerechnet über Heil- und Kostenpläne, erstaunt uns“,moniert Magerl.

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Das zentrale Anliegen der Reform werde so verfehlt. „Vermutlich kommt es zu mehr Prävention, allerdings erfolgte bei mehr als zwei Dritteln der Besuche am selben Tag keine therapeutische Leistung und bei mehr als der Hälfte auch innerhalb der folgenden 90 Tage nicht.“

Magerl fordert deshalb die Entwicklung von Leitlinien und Handlungsempfehlungen für die zahnärztliche Versorgung von Pflegeheimbewohnern. Ein Schritt in die richtige Richtung seien die 243 in Sachsen abgeschlossenen Kooperationsverträge zwischen Zahnärzten und stationären Einrichtungen. „Vor allem in strukturschwachen Regionen ist das ganz wichtig.“ Sie sind unter anderem Voraussetzung, um bestimmte Leistungen abzurechnen. Parallel werden aber auch einige der insgesamt 2800 ambulant tätigen Zahnärzte im Freistaat ohne solche Verträge in Pflegeheimen aktiv. Auch müsse – laut Magerl – der bürokratische Aufwand für den Krankentransport zum Zahnarzt künftig deutlich gesenkt werden.

Der Gemeinsame Bundesausschuss hatte am 19. Oktober 2017 die Erstfassung einer Richtlinie über Maßnahmen zur Verhütung von Zahnerkrankungen bei Pflegebedürftigen und Menschen mit Behinderungen beschlossen, in der Art und Umfang des vertragszahnärztlichen Leistungsspektrums festgelegt sind. Diese Richtlinie wird nun bundesweit zum 1. Juli umgesetzt. „Wir Vertragsärzte begrüßen diesen wichtigen Schritt in Richtung vollwertige Teilhabe an bedarfsgerechter Versorgung“, sagte gestern der Vorstandschef der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Sachsen, Holger Weißig.

Grundlage der Barmer-Erhebung waren die Daten von insgesamt 8,5 Millionen Versicherten in Deutschland. In Sachsen sind 8,8 Prozent, in Thüringen 10,4 Prozent von ihnen Barmer-Mitglied.

Von Roland Herold

LVZ

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