Skulpturen-Streit im Leipziger Zoo: Sohn von Ex-Direktor verliert Prozess
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Jason-Gruppe im Zoo Leipzig.
© Quelle: Christian Modla
Leipzig. Johannes Gebbing jun. hätte allen Grund, enttäuscht zu sein. Der 87-jährige Sohn des früheren Leipziger Zoo-Direktors Dr. Johannes Gebbing verliert seinen Prozess im Streit um wertvolle Skulpturen. Das Landgericht weist am Dienstag nach mehrstündiger Verhandlung seine Klage gegen die Stadt Leipzig auf die Herausgabe der Bronze-Figuren „Der Athlet“ des Bildhauers Max Klinger sowie der „Jason-Gruppe“ des Künstlers Walter Lenck ab. Sie wurden 1928 und 1932 im Leipziger Zoo aufgestellt, als Gebbing sen. der Chef war. 25 Jahre lang hatte er ab 1909 die Geschäfte geführt. Sein gleichnamiger Sohn, der noch als Antiquitätenhändler nahe Frankfurt/Main tätig ist, wischt den Misserfolg mit einem Lächeln beiseite. „Ach was, ich gehe doch gerichtlich weiter“, meint er.
Für seinen Anwalt Hannes Hartung ist die Sache klar: „Die Kunstwerke gehören der Familie Gebbing.“ Dass der Streit erst jetzt aktuell wurde, liegt daran, dass der Antiquitätenhändler vor gut zwei Jahren, nach dem Tod seines Bruders, Unterlagen sichtete, wonach die beiden genannten Skulpturen sowie noch zwei bedeutende weitere – die „Badende“ von Max Klinger und die „Quellnymphe“ von Ferdinand Barth – zum Erbe gehören würden. Auch sie befinden sich noch heute im Zoo. „Doch ein Jahr lang hat man mich in Leipzig gegen die Wand laufen lassen“, erzählt der 87-Jährige. Er sei in der Stadtverwaltung nicht angehört, seine Schreiben nicht beantwortet worden. Nachdem alle außergerichtlichen Bemühungen scheiterten, erhob er Anfang 2017 Klage. Begründung: Die Kunstwerke seien Eigentum des Vaters gewesen und dem Zoo lediglich als Leihgabe überlassen worden.
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Johannes Gebbing jun. vor der Plastik „Der Athlet“ von Max Klinger.
© Quelle: dpa
Doch die Stadt steht auf dem Standpunkt, dass Gebbing sen. die Kunstwerke für den Zoo und nicht für sich selbst erworben habe. Und dass die Sache außerdem verjährt sei. Vor der 5. Zivilkammer streiten sich die gegnerischen Parteien am Dienstag weiter über die Alt-Unterlagen sowie die Auslegung einzelner Formulierungen. Dabei wird deutlich, dass sich Gebbing sen. und der Zoo beziehungsweise die Stadt Mitte der 1930er-Jahre im Streit getrennt haben. Prozessgegenstand waren seinerzeit Dienstwohnung, Aquarium und sein Arbeitsverhältnis.
Der Vorsitzende Richter Kai Deusing lässt immer wieder durchblicken, dass die vorgelegten Dokumente und die Korrespondenz aus dem Jahr 1944 nicht den Beweis ergeben, dass der frühere Zoo-Chef die Kunstwerke tatsächlich für sich persönlich erworben habe. Dennoch bringt er das Vergleichsangebot des 87-jährigen Klägers zur Sprache: Demnach möchte der Erbe 250 000 Euro, wobei alle vier Skulpturen im Zoo verbleiben könnten. Anwalt Hartung legt noch ein weiteres Angebot auf den Tisch, wonach die „Jason-Gruppe“ und die „Quellnymphe“ im Zoo bleiben, wenn im Gegenzug die beiden Klinger-Werke herausgegeben werden. Rechtsanwalt Erik Pfotenhauer, der die Stadt vertritt, meint jedoch: „Ich kann anhand dessen, was wir hier erörtert haben, aber keinen Anspruch des Klägers erkennen.“
Dieser Ansicht ist letztlich auch die 5. Zivilkammer. Die vorgelegten Unterlagen hätten „nicht ausgereicht“, heißt es. Zudem gehen die Richter von einer Verjährung aus. Mit diesem Urteil ist Marion Stumpfhauser vom städtischen Rechtsamt „sehr zufrieden“. Für Kläger-Anwalt Hartung hat der Fall aber „nicht nur eine juristische, sondern auch politische Komponente“. Er bezeichnet es als „untragbar“, wenn sich die Stadt „hinter die Mauer der Verjährung zurückzieht und fremdes Eigentum behalten darf“, wobei er auf der Basis des neuen Verjährungsrechts von einer noch laufenden Frist ausgehe. Hartung und sein Mandant hoffen, dass die Stadt trotz Urteils weiterhin die Vergleichsangebote prüft. Sie kündigen bereits Berufung an.
„Wir sind erleichtert und froh über diesen Ausgang“, kommentierte Kulturbürgermeisterin Skadi Jennicke (Linke) die Entscheidung. Damit sei der „identitätsstiftende Wert“ der beiden Skulpturen für den Leipziger Zoo gesichert. „Die Leipzigerinnen und Leipziger können sich auch zukünftig an den beiden Skulpturen beim Zoobesuch erfreuen. Wir hoffen sehr, dass damit der Streit endgültig beigelegt ist“, so Jennicke weiter. Die Stadt kündigte an, nun weitere Recherchen mit Unterstützung einer wissenschaftlichen Provenienzforscherin anzustellen, um die komplexe Geschichte der Skulpturen aufzuklären.
Von Sabine Kreuz und Matthias Puppe
LVZ