Stadt Leipzig fördert kulturelle Kleinprojekte – Was für den Antrag nötig ist
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Mit der Kleinprojekte-Förderung der Stadt Leipzig werden auch künstlerische Projekte aus dem Bereich Bildende Kunst unterstützt. (Symbolbild)
© Quelle: Andre Kempner
Leipzig.Die Stadt Leipzig will auch 2022 Projekte der freien Kunst und Kultur finanziell unterstützen. Das Kulturamt der Stadt vergibt dazu Förderungen von sogenannten Kleinprojekten, also Vorhaben, die sich im Rahmen von maximal 1500 Euro bewegen. Ab sofort können die Anträge dafür beim Kulturamt gestellt werden.
Nach Angaben der Stadt stehen hierfür in der ersten Ausschreibung des Jahres 2022 zunächst rund 20.000 Euro – aufgeteilt zu je 10.000 Euro in zwei Modulen – zur Verfügung. Mit einer zweiten Ausschreibung sollen zur Jahresmitte weitere 30.000 Euro aufgelegt werden.
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Mit dem Modul 1 werden kurzfristig und aus aktuellem Anlass entwickelte, nicht-kommerzielle Kleinprojekte mit kulturellem Charakter, insbesondere aus den Bereichen Sozio- und Stadtteilkultur, kulturelle Bildung und Stadtgeschichte, gefördert. Die Projekte müssen aktive Teilhabe ermöglichen, heißt es seitens des Kulturamtes. Hierfür könnten auch digitale Beteiligungsformate eingesetzt werden.
Daneben können aus den Bereichen der Bildenden Kunst, der Musik, der Darstellenden Kunst und der Literatur im Modul 2 kurzfristig und aus aktuellem Anlass entwickelte, nicht-kommerzielle künstlerische Kleinprojekte gefördert werden. Der Fokus dieser Projekte soll auf der öffentlichen Präsentation und Vermittlung von Kunst und Kultur liegen. Die Vorhaben können auch im digitalen Raum oder in hybriden Formaten umgesetzt werden, wenn im Antrag schlüssig dargestellt wird, wie auf diese Weise öffentliche Sichtbarkeit und Rezeption hergestellt wird.
Für den Erstantrag wird eine Beratung im Vorfeld empfohlen
Wie das Kulturamt mitteilte, müssen die Anträge auf Kleinprojekteförderung schriftlich und unter Verwendung des dafür vorgesehenen Formulars eingereicht werden. Alle Anträge werden durch das Kulturamt der Stadt Leipzig unter Berücksichtigung von Förderkriterien für digitale Kleinprojekte formal und inhaltlich geprüft. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.
Das Antragsformular sowie alle notwendigen Informationen sind unter www.leipzig.de/kulturfoerderung zu finden. Erstantragstellenden wird empfohlen, sich im Vorfeld telefonisch beraten zu lassen. Bei der Planung und Umsetzung der geförderten Projekte ist die zum jeweiligen Zeitpunkt geltende Corona-Schutzverordnung zu berücksichtigen
Von Lilly Günthner