Leuchtreklamen dürfen seit 1. September nur noch sechs Stunden pro Tag eingeschaltet werden. So sieht es eine Verordnung des Bundes vor. Doch was passiert, wenn man sich nicht dran hält?
Leipzig.Weil Energie knapp und extrem teuer geworden ist, hat die Bundesregierung die Bürgerinnen und Bürger zur Sparsamkeit verdonnert. So ist unter anderem die sogenannte "Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung über kurzfristig wirksame Maßnahmen" des Bundeswirtschaftsministeriums seit 1. September in Kraft. Sie sieht auch ein Verbot des Betriebs von Leuchtreklamen zwischen 22 und 16 Uhr vor. Allein das soll den Stromverbrauch um bundesweit 4300 Gigawattstunden reduzieren und damit zu Kosteneinsparungen von 860 Millionen Euro führen.