Tatenlosigkeit der Behörden beim Asylantrag: Mit nichts zu rechtfertigen
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Eineinhalb Jahre Untätigkeit bei einem Asylantrag – trotz eines gerichtlichen Urteils. LVZ-Redakteur Mark Daniel hat dazu eine klare Meinung.
© Quelle: dpa/Kempner
Eineinhalb Jahre Untätigkeit bei einem Asylantrag – trotz eines gerichtlichen Urteils. LVZ-Redakteur Mark Daniel hat dazu eine klare Meinung.
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