Trotz Urteil und Vollstreckungsverfahren: Asylantrag von Syrer seit eineinhalb Jahren unbearbeitet
Langes Warten auf grünes Licht für eine Zukunft: Khalil Seko (l.) mit den ihm anvertrauten Kinder seines verstorbenen Bruder, Sarin und Gorgin, sowie seiner Mutter Jihad Othmen.
Der Asylantrag des in Leipzig lebenden Syrers Khalil Siko liegt seit Ende 2019 beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, doch es passiert nichts – obwohl die Behörde nach einer Untätigkeitsklage gerichtlich im März dazu verpflichtet wurde. Selbst nach einem Vollstreckungsantrag wartet der Anwalt vergeblich auf eine Reaktion.
Leipzig.Khalil Siko drückt sich zurückhaltend aus. „Es wäre sehr wichtig, wenn ich endlich Bescheid bekäme“, sagt der junge Mann. Die Leipziger Betreuerin des Syrers und seiner Familie wird deutlicher: „Diese Untätigkeit ist ein Skandal und an Ignoranz nicht mehr zu überbieten“, wettert Nadine Hafkesbrink. Die Sozialpädagogin meint das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) und dessen Umgang mit einem Asylantrag, der seit eineinhalb Jahren nicht bearbeitet wird – obwohl das Verwaltungsgericht Leipzig dies bereits Ende März angewiesen hat.
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