Gericht zweifelt an Ex-MDR-Manager Foht: „Können das Werben um Herrn Weidling nicht nachvollziehen“
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Udo Foht muss dem Gericht noch Fragen zu seinen Aktivitäten als früherer Unterhaltungschef des MDR beantworten.
© Quelle: Christian Modla
Udo Foht muss dem Gericht noch Fragen zu seinen Aktivitäten als früherer Unterhaltungschef des MDR beantworten.
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