Döbeln: 54-Jähriger legte gefälschten Impfpass vor – so urteilt nun das Gericht
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Gefälschte Impfpässe gehörten zur Corona-Zeit, wie das Alaaf zum Köllner Carneval. Jedoch ist es nicht nur strafbar, solche Ausweise zu fälschen, sondern sie auch zur Täuschung im Rechtsverkehr zu verwenden.
© Quelle: dpa/ Stefan Puchner