Döbeln: NPD-Stadtrat nach „Platzhirsch-Aktion“ zu Geldstrafe verurteilt
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Mit einem als Anti-Drogen-Aktion getarnten Propagandabesuch in Döbelner Schulen hat sich der Döbelner NPD-Stadtrat Stefan Trautmann des Hausfriedensbruchs strafbar gemacht. Dafür bekam er jetzt die Quittung: Das Amtsgericht Döbeln verurteilte ihn per Strafbefehl zu 160 Tagessätzen á 20 Euro Geldstrafe.
© Quelle: LVZ
Döbeln/Chemnitz. Der Döbelner NPD-Stadtrat Stefan Trautmann hat jetzt einen Eintrag mehr in seinem Strafregister. Wie die Staatsanwaltschaft Chemnitz und das Operative Abwehrzentrum der Polizei in einer gemeinsamen Pressemitteilung mitteilen, hat das Amtsgericht Döbeln auf Antrag der Staatsanwaltschaft Chemnitz ein 29-Jähriges NPD-Mitglied aus Döbeln wegen Hausfriedensbruchs per Strafbefehl zu einer Geldstrafe von 160 Tagessätzen zu 20 Euro – also insgesamt 3200 Euro – verurteilt. Diese Entscheidung ist rechtskräftig.
Teurer Platzhirsch
Auf Nachfrage der DAZ bestätigte eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft Chemnitz, dass es sich bei dem Verurteilten um Stefan Trautmann handelt. „Das inzwischen 29-Jährigen Mitglied der NPD hat im Zeitraum vom 7. Juli bis zum 10. Juli im Rahmen der „Platzhirsch“-Aktion der Jungen Nationaldemokraten (JN) mit mehreren Personen widerrechtlich Schulen aufgesucht, um dort Propagandazeitungen der JN zu verteilen. Deklariert war die Aktion, die durch einen rechten Aktivisten im „Plüsch-Kostüm“ begleitet wurde, als Anti-Drogen-Kampagne“, heißt es in der gemeinsamen Pressemitteilung. Im März vergangenen Jahres hatte die Polizei die Wohnung des Döbelner NPD-Stadtrates an der Bahnhofstraße und fünf weitere Wohnungen sowie die Geschäftstellen der JN in Döbeln, Eilenburg und Dresden durchsucht. Dabei stellten die Beamten Computer, Laptops, Mobiltelefone und digitale Speichermedien beschlagnahmt.
Schon als Jugendlicher kriminell
Stefan Trautmann ist nicht zum ersten Mal mit dem Gesetz in Konflikt geraten. Wegen Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte auf einer Nazi-Demo im Februar 2015 in Döbeln hatte ihn das Amtsgericht Döbeln – ebenfalls per Strafbefehl zu 60 Tagessätzen Geldstrafen verurteilt. Stefan Trautmann ist auch wegen Wohnungseinbruchsdiebstahls, versuchtem und vollendeten Diebstahls, Fahrens ohne Fahrerlaubnis, vorsätzlicher Körperverletzung, unerlaubten Waffenbesitzes und Sachbeschädigung vorbestraft.
Von Dirk Wurzel