Döbeln: Staupi-Stecher jetzt Fall für Landgericht
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Jetzt verhandelt das Landgericht die Messerstecherei im Staupitzbad. Müslüm Florinell P. hat Berufung gegen das Urteil des Amtsgerichtes Chemnitz eingelegt.
© Quelle: Archiv/Harry Haertel
Döbeln/Chemnitz. Beleidigung, Bedrohung, Nötigung, Sachbeschädigung – für eine ganze Litanei an Vergehen hatte das Schöffengericht des Amtsgerichtes Chemnitz den 25-Jährigen Rumänen zur Gesamtstrafe von dreieinhalb Jahren Haft verurteilt.
Auch Polizisten angespuckt
Am schwersten wog für das Gericht dabei die Messerattacke in der Döbelner Diskothek „Staupitzbad“ am 22. Januar 2017. Dabei hatte er laut Ansicht des Schöffengerichtes gegen 3.15 Uhr auf einen Gast des Staupis eingestochen und diesen verletzt. Weiterhin hatte ihn das Gericht auch verurteilt, weil er einen Polizisten angespuckt und ihm einen Kopfstoß versetzt hatte.
Schweigen im Walde
Im ersten Prozess hatte der 25-Jährige weitgehend geschwiegen und lediglich einen Ladendiebstahl zugegeben. Für die Berufungsverhandlung hat die Strafkammer drei Verhandlungstage angesetzt.
Von diw
LVZ