Erschossener Hund in Geringswalde

Eigentümer zeigt Polizisten an

Dieser Hund wurde im sächsischen Geringswalde erschossen.

Dieser Hund wurde im sächsischen Geringswalde erschossen.

Geringswalde. In den Fall des erschossenen Hundes in Geringswalde kommt Bewegung: Der Halter erstattete zwei Anzeigen: Zum einen müsse ein Unbefugter den Hund von dem sicher eingefriedeten Grundstück gelassen haben. Die zweite Anzeige richtet sich gegen den schießenden Polizisten. "Der Hund hätte nicht getötet werden müssen", so der Halter (Name der Redaktion bekannt). Ihm gegenüber habe die Mutter mit Kind, die sich in der Nähe befand, mehrfach beteuert: Der Hund zeigte keine Aggression.

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Anteilnahme für einen getöteten Vierbeiner

Anteilnahme für einen getöteten Vierbeiner: Hier erschoss ein Polizist einen zweijährigen, scheinbar herrenlosen Mischlingsrüden. Der Beamte vermutete eine Gefahrensituation.

Zeugin nimmt Kontakt auf

„Ich musste mir selbst Klarheit verschaffen“, sagt der 31-Jährige gegenüber der DAZ. Zum Zeitpunkt der Vorfälle war er auf Arbeit. Die Mutter des Kindes und Eigentümerin des ebenfalls anwesenden Labradors habe von sich aus Kontakt zu ihm aufgenommen.

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Er nahm dann noch Verbindung auf zu den Nachbarn mit dem verletzten Hund, um sich zu erkundigen, wie es ihnen und dem Tier geht. In einem Nachbargrundstück hatte sich sein American-Staffordshire-Mischlingsrüde einen Chihuahua gegriffen. Das kleinere Tier trug Verletzungen am Kiefer und einem Lauf davon, wurde operiert. Die Besitzer dieses Hundes hatten auch die Polizei gerufen.

Hund lässt sich nicht anleinen

Zu den Vorgängen rekonstruierte der Halter des Staffordshire-Mischlings: Da die Grundstücke am Großteich ihre Gärten zum Teich hin haben, gelangt der Rüde nach Entweichen vom Heimatgrundstück über den Weg am Teich zum Grundstück mit dem Chihuahua. Dort versuchen zwei Polizisten vergeblich, den fremden Hund anzuleinen. Ein Transportkäfig ist angefordert.

Stattdessen gelangt der Hund wieder ins Freie, an den Teich, trifft dort auf die Mutter mit dem 10 Monate alten Kind nebst angeleintem Labrador. Die Hunde nehmen auf Rüdenart Kontakt auf, wobei der Entlaufene auch zwickt, sich später neben den Labrador hinsetzt.

Mit weiblicher Gefährtin angelockt

„Was mir seltsam erscheint: Die Polizisten hatten sich ohne meine Erlaubnis in den Besitz meines zweiten, weiblichen Hundes gebracht. Ich kann nur vermuten: Sie wollten den Rüden damit anlocken.“ Das gelingt offenbar. Der Rüde, der sich schon entfernen wollte, kehrt um, gelangt dadurch wieder in die Nähe von Kind und Frau. Deren aufgeregter Labrador reißt dann die Besitzerin auch noch um. Der entlaufene Rüde nimmt Kurs auf seine weibliche Gefährtin – dem einzigen in dieser Situation ihm bekannten Wesen - und damit auch auf die Polizisten.

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Bis zu zehnmal gefeuert, zwei Schüsse treffen

Diese treiben ihn mittels einer Schaufel Richtung Teich. Der Hund springt ins Wasser, versucht zu entkommen. „Das ist für mich der Punkt: Wie soll der Hund in dieser Lage für jemanden gefährlich gewesen sein“, fragt der Halter. Sechs- bis zehnmal sei auf den Hund gefeuert worden. Der Kadaver, den der Halter in einem Plastiksack auf dem Bauhof abholt, weist zwei Schusswunden und eine Verletzung an der Schnauze auf.

Kommentar: Fatale Reaktionen, ungeeignete Mittel

„Sieht gefährlich aus, muss weg...“ Selten ist das nicht, dass das Aussehen darüber entscheidet, einem Lebewesen die Daseinsberechtigung abzusprechen. Wegen der falschen Rasse. Kampfhund. Derartige Reaktionen gibt es auch auf den Fall eines von der Polizei erschossenen American-Staffordshire-Mischlings in Geringswalde. Das Hundeschicksal, auch immer Menschenschicksal, hat das Zeug, Menschen zu berühren. Ein Tier zu töten, nur weil es frei herum läuft, ist wenig akzeptabel. Ebenso inakzeptabel ist es, Front zu machen gegen den Polizisten, nur weil er einer ist. Der ist morgens auch nicht aufgestanden mit dem Vorsatz: „Heute erschieße ich einen Hund.“ Dessen Besitzer muss entscheiden, wie er weiter verfährt, und wird sich den Weg überlegen müssen. Es hat den Anschein, der freilaufende Hund wurde aus Ratlosigkeit getötet – weil sich ein Zweibeiner nicht anders zu helfen wusste, keine weitere Zeit fürs Einfangen aufbringen konnte und fatalerweise mit Mitteln agierte, die der Hund nicht kapieren konnte. Das Argument der Sicherheit von Menschen für die Tötung eines Tieres hat auch eine gewisse Logik. In dem Fall ging scheinbar etwas schief. Schade um den Hund.

Sachbeschädigung oder Tierquälerei

Der Besitzer sieht erstens Anzeichen dafür, dass jemand das Entweichen des Hundes mindestens fahrlässig wenn nicht gar vorsätzlich begünstigte und damit die Verantwortung trägt für das Dilemma. Bei der Anzeige gegen den Polizisten könne es neben Sachbeschädigung – Hunde gelten laut Bürgerlichem Gesetzbuch als Sachen – oder aber auch um einen Verstoß gegen Paragraf 1 des Tierschutzgesetzes gehen. Dort steht: „Niemand darf einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen.“

Jäger für Tötung des eigenen Hund verurteilt

Es gibt Parallelen zu einem Fall vor zwei Jahren in einem Dorf bei Leisnig: Ein Jäger hatte seinen eigenen Hund erschossen, wurde daraufhin angezeigt. Das Tier hatte freilaufend erst einen fremden Hund attackiert, danach seinen Besitzer gebissen, als ihn dieser in den Zwinger sperren wollte. Er sei dem außer Kontrolle geratenen Hund nicht mehr Herr geworden, begründete der Eigentümer die Tötung. Vor Gericht wurde das nicht als vernünftiger Grund betrachtet, den Hund zu erschießen. Der Mann ist rechtskräftig verurteilt.

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Von Steffi Robak

LVZ

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