Asylbewerber und Haustiere

Gefahr im Verzug: Katzen drohen zu verhungern

Zwei umkämpfte Katzen: Die Ausländerbehörde verbietet, dass die Tiere bei ihren Eigentümern leben.

Zwei umkämpfte Katzen: Die Ausländerbehörde verbietet, dass die Tiere bei ihren Eigentümern leben.

Leisnig. Das Tauziehen geht weiter und zehrt an den Nerven: Der Streit um das Katzenhaltungsverbot für eine irakische Familie in Leisnig wird durch psychische Probleme verschärft. Diese betreffen Mensch und Tier.

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Asylverfahren ausgesetzt

Die Familie hat in Deutschland um Asyl gebeten. Ihr Status ist auf lange Sicht ungewiss, denn auch das gehört zu ihrer Geschichte. Das Asylverfahren ist wegen eines gegenwärtigen Abschiebestopps in den Irak zwar ausgesetzt, allerdings schwebend, also weiterhin ungewiss.

Tierarzt schaltet sich ein

Die Familie bekommt nun Unterstützung vom behandelnden Tierarzt der beiden Verbeiner: Manfred Seeliger aus Leipzig weist darauf hin, dass beide Tiere an Durchfall leiden sowie die Nahrungsaufnahme verweigern. Die veterinärmedizinische Untersuchung habe jedoch ergeben, dass die Tiere klinisch gesund sind.

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Katzen drohen zu verhungern

Die Katzen seien ernsthaft schwer erkrankt, was durch psychische Gründe ausgelöst wird. Rosi Pfumfel von der Tierheimleitung: „Man kann die gegenwärtige Situation nur als dramatisch bezeichnen, denn die Katzen magern zusehends ab und drohen zu verhungern.“

Ausländerbehörde beruft sich auf Hausordnung

Seit mehreren Wochen leben die Tiere – Katze Noshe und Kater Chico - von ihrer Familie getrennt im Tierheim am Leisniger Eichberg. In der von der Ausländerbehörde zugewiesenen Wohnung dürfen sie nicht gehalten werden. Die Ausländerbehörde verbietet das mit Verweis auf jene Hausordnung, die für den von der Behörde angemieteten Wohnraum gilt.

Laut Mietrecht Verbot unzulässig

Aus Pfumfels Sicht ist das ein ganz schlechtes Argument dafür, der Familie ihre Katzen wegzunehmen: "Diese Hausordnung gilt für großen Gemeinschaftsunterkünfte. Das ist nachvollziehbar. Doch für eine normale Wohnung, wo nach deutschem Recht nicht einmal der Vermieter die Haustierhaltung generell untersagen darf, kann das nicht gelten."

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Belastende Behördenkontrolle

Als bösartig empfinde sie zudem, dass schon zweimal Behördenmitarbeiter in der Wohnung der Familie waren, ihrer Ansicht nach, um zu kontrollieren, ob die Katzen schon wieder dort sind. „Wenn sich die Behörde darüber Klarheit verschaffen will, empfehle ich, dass die Mitarbeiter zu uns kommen und die Katzen in Augenschein nehmen. Alles andere belastet die Familie nur noch mehr.“

Offener Brief an Landrat und Behörde

Pfumfel schildert diese Situation in einem offenen Brief, den sie jüngst an den Landrat von Mittelsachsen sowie an die Ausländerbehörde gesendet hat. Sie ist der Auffassung, die Katzenhaltung könne nicht verboten werden, da es sich dabei um Kleintiere handelt.

Traumatisiert durch Verlust von Angehörigen

In ihrem offenen Brief schreibt sie: „Für die durch den Krieg bereits traumatisierte Familie mit zwei Kindern im Alter von neun und acht Jahren bedeutet dieses hartherzige, menschenunwürdige Vorgehen eine unvorstellbare seelische Belastung, durch die die Frau bereits depressive Anzeichen aufweist.“ Die aktuelle Lage verstärkt dabei die ohnehin schwierige Situation. Die Frau verlor im Irak-Krieg ihre Eltern. Ihr Bruder wird vermisst.

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Tierheim lehnt Verantwortung für Verschlechterung ab

In dem Brief heißt es weiter: „Der Anlass unseres Schreibens mit der Bitte um Rückführung der Katzen an die Familie ist, dass nun bereits Gefahr im Verzug besteht!“ Gemeint ist damit der Gesundheitszustand der Katzen. Pfumfel sagt auch: „Wenn beim Landratsamt jemand nicht glaubt, dass die Tiere in Gefahr sind, der kann sich an den Tierarzt wenden und dort nachfragen.“ Der Tierschutzverein übernehme jedenfalls keine Verantwortung, wenn sich deren Gesundheitszustand verschlechtert oder noch Schlimmeres geschieht.

Von Steffi Robak

LVZ

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