Landkreis Mittelsachsen verbietet Geflügelausstellungen
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Geflügelausstellungen sind in Mittelsachsen bis auf weiteres verboten.
© Quelle: Gerhard Dörner
Mittelsachsen. Um die Einschleppung beziehungsweise Ausbreitung des Geflügelpestvirus (HPAI) zu verhindern, sind ab Dienstag, 20. Dezember, Geflügelausstellungen in Mittelsachsen verboten. Eine entsprechende Allgemeinverfügung ist bereits im elektronischen Amtsblatt veröffentlicht, wie die Kreisverwaltung informiert. Das Verbot gilt vorerst auf unbestimmte Zeit.
Mehr Ausbrüche in Deutschland
In Europa habe die Zahl der Krankheitsausbrüche bei Geflügel und gehaltenen Vögeln in den vergangenen Monaten stetig zu. Davon betroffen sei auch Deutschland. Laut Friedrich-Löffler-Institut ist derzeit von einem hohen Eintragsrisiko über den Kontakt zu Wildvögeln als auch durch Verschleppung des Virus zwischen Haltungen (Sekundärausbrüche) innerhalb Deutschlands und Europas auszugehen. Vor allem Ausbrüche durch die Verschleppung des Virus bei Geflügelausstellungen spielten demnach derzeit eine erhebliche Rolle. In Zusammenhang mit mindestens drei Geflügelausstellungen und Verkauf von Rassegeflügel wurden mehr als 50 Sekundärausbrüche bei überwiegend nicht gewerblich gehaltenem Geflügel (Rassegeflügel und seltene Arten) verzeichnet.
In Mittelsachsen seit April keine Fälle
Im Landkreis Mittelsachsen sind seit Ende April dieses Jahres keine Ausbruchsfälle von HPAI mehr bekannt geworden. Es habe jedoch in den letzten Wochen Kontaktbestände gegeben, bei denen Geflügel über einen Händler gekauft wurde, welcher auch Geflügel aus einem Ausbruchsbestand gehandelt hatte. „Erfreulicherweise konnten die eingeleiteten Kontrollen und Überwachungen ohne Hinweise auf eine Übertragung des Virus in hiesige Bestände beendet werden“, heißt es aus dem Landratsamt Mittelsachsen.
Sicherheitsmaßnahmen kontrollieren
Meldungen zu verstorbenen Wildvögeln gehen die Beschäftigten des Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramtes (LÜVA) nach. Eingesendet werden sollen vorrangig tot aufgefundene Wasser- und Greifvögel. Die Jäger werden gebeten, bei gesund geschossenen Wasservögeln Tupfer-Proben für die AI-Untersuchung durch das LÜVA zu nehmen. Das LÜVA Mittelsachsen appelliert erneut an alle Geflügelhalter die Biosicherheitsmaßnahmen in ihren Beständen zu kontrollieren und jegliche Kontakte zwischen Hausgeflügel und Wildvögeln zu verhindern. Jeder Geflügelhalter sollte auf die Einhaltung der seuchenhygienischen Maßnahmen achten:- Tiere nur an Stellen füttern, die für Wildvögel nicht zugänglich sind; - Tiere nicht mit Oberflächenwasser tränken, zu dem Wildvögel Zugang haben; - Futter und Einstreu und sonstige Gegenstände, mit denen Geflügel in Berührung kommen kann, für Wildvögel unzugänglich aufbewahren. Der beste Schutz sei die Unterbringung der Tiere in einem geschlossenen Stall beziehungsweise in einer für Wildvögel unzugänglichen Voliere.
Von daz/obü