Polizei beendet rechte Privatstreife in Waldheim
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Polizisten griffen in Waldheim eine rechte Privatstreife auf. (Symbolbild)
© Quelle: Tilo Wallrodt
Waldheim. Am Donnerstagabend griffen Polizisten in Waldheim eine fünfköpfige Gruppe auf, die offenbar als Teil der Schutzzonen-Kampagne der rechtsextremen NPD in der Stadt unterwegs war. Zunächst stießen die Beamten in der Bahnhofstraße auf die in roten Westen mit dem Aufdruck „Wir schaffen Schutzzonen“ uniformierte Gruppe.
„Ihnen wurde das weitere Tragen der Westen aufgrund des entstehenden Eindrucks der Uniformierung und der dadurch möglichen Einschüchterung Unbeteiligter nach dem sächsischen Versammlungsgesetz untersagt“, informiert Andrzej Rydzik von der Pressestelle der Polizeidirektion Chemnitz über die vor Ort ergriffenen Maßnahmen.
Doch das stieß offenbar nicht auf offene Ohren. Denn keine Viertelstunde später waren die fünf Männer (19, 31, 31, 32 und 57 Jahre alt) mit ihren Westen am Niedermarkt unterwegs. Die Polizei beschlagnahmte daraufhin die Westen und fertigte Anzeigen wegen des Verstoßes gegen das Versammlungsgesetz an. Außerdem sprachen die Beamten Platzverweise aus.
Rechte Privatstreife auch in Roßwein unterwegs
Während die Rechten mit der Schutzzonen-Kampagne bisher vor allem in den sächsischen Großstädten auffielen, breiten sie ihre uniformierten Machenschaften mittlerweile auch in ländlichere Gebiete aus – unter anderem in Roßwein im vergangenen September unter Beteiligung des Döbelner NPD-Stadtrates Stefan Trautmann.
Sprecher Andrzej Rydzik reagierte damals mit deutlichen Worten: „Wenn Personen öffentlich die Westen tragen und sich somit als eine Art patrouillierende Bürgerwehr verstehen, um vor etwas oder jemandem zu schützen, signalisieren diese Westen eine Bereitschaft zur Ausübung von gewaltsamen Selbsthilferechten. Diese sind vor dem Hintergrund der polizeilichen Präsenz in Döbeln und Roßwein unnötig.“
Das Tragen dieser Bekleidungsstücke verstößt laut gegen das Uniformverbot nach dem Sächsischen Versammlungsgesetz. „Demnach werden sie auf der rechtlichen Grundlage des Sächsischen Polizeigesetzes auch von den Kollegen bei Feststellung beschlagnahmt. Zudem sind die Beamten berechtigt, den Westen tragenden Personen Platzverweise zu erteilen“, so Rydzik weiter.
Von ap/diw/DAZ