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Bundesgerichtshof

Verteidigung legt nach tödlicher Brandstiftung in Döbeln Revision ein

Der Bundesgerichtshof soll sich mit dem Fall einer Brandstiftung in Döbeln beschäftigen. (Symbolfoto)

Der Bundesgerichtshof soll sich mit dem Fall einer Brandstiftung in Döbeln beschäftigen. (Symbolfoto)

Döbeln. Die Revision lag quasi in der Luft. Das Landgericht Chemnitz hatte die 70-jährige Döbelnerin vor einer Woche wegen versuchter schwerer Brandstiftung mit Todesfolge sowie schwerer Brandstiftung mit gefährlicher Körperverletzung zu neun Jahren Haft verurteilt. Das stützte die Kammer auf viele Indizien, von denen viele jedoch nur indirekt auf eine Täterschaft der Döbelnerin deuteten.

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Aus Hass gekokelt

Die Kammer war davon überzeugt, dass die Rentnerin 2016 und 2017 aus latentem Ausländerhass, Abneigung und Gleichgültigkeit gegenüber anderen Mitbewohnern dreimal Feuer im Keller des Mehrfamilienhauses gelegt hatte, in dem sie selbst wohnte. In einem Fall war eine 85-Jährige gestorben (die DAZ berichtete mehrfach). Die gelernte Sachbearbeiterin habe zudem zahlreiche Falschanzeigen aufgegeben, wonach sie Unbekannte bedrängt, bedroht und geschlagen hätten. Die 70-Jährige hatte bei der Polizei und gegenüber ihrem Bruder zugegeben, selbst die Zettel geschrieben zu haben, die nach den Bränden den Verdacht auf Ausländer lenken sollte.

Leipzig übernimmt

Es ist nun am 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofes in Leipzig, die Revision zu prüfen und das Chemnitzer Urteil gegebenfalls aufzuheben. Das geschieht, nachdem die schriftliche Begründung des Urteils aus Chemnitz vorliegt, auf die Rechtsanwalt Karsten Opitz als Verteidiger seinen Revisionsantrag stützen wird.

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Von LVZ

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