Die 39-Jährige hatte ihre Tochter mehrfach nicht in die Schule geschickt. Grund war die Verweigerung der Corona-Tests. Der Verteidiger Martin Kohlmann kritisiert den Testvorgang, so reagiert Richter Hahn:
Leisnig. Im Amtsgericht Döbeln wehrt sich eine 39-Jährige Leisnigerin gegen ihren Bußgeldbescheid. Sie habe gegen das sächsische Schulgesetz verstoßen und soll nun 55 Euro zahlen. Mehrfach besuchte die Tochter der Betroffenen die Schule nicht. Grund dafür ist, dass die Tochter die Corona-Tests verweigerte. Die weiterführende Schule bot, wie alle anderen Schulen, die Selbsttests mit Beginn des Schuljahres 2021/2022 an.
In ihrer Aussage schildert sie, dass die Schülerin sich den üblichen Stäbchentests verweigert hat. Die Mutter erläutert: „Ich möchte nicht, dass meiner Tochter etwas in Mund oder Nase eingeführt wird.“ Der Verteidiger Martin Kohlmann, Vorsitzender der rechtsextremen Freien Sachsen, ergänzt: „Mögliche Folgen sind nicht einzuschätzen. Gegen Spucktests hätten wir nichts einzuwenden gehabt.“ Diese gibt es jedoch nur mit einem ärztlichen Attest, welches die Schülerin nicht hat. Auf die Nachfrage, was die Familie im kalendarisch ersten Halbjahr gemacht habe, als eine Selbsttestung zu Hause möglich war, und die Eltern ein Nachweis mitgeben sollten, gibt die Betroffene an sich nicht erinnern zu können.