Nach Hakenkreuz-Feier in Döbeln: Staatsanwaltschaft stellt Verfahren gegen Emely Siebert ein
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Männertagsrunde feiert in Döbeln vor Fahnen, die auch ein Hakenkreuz zeigen. Das haben wir aus rechtlichen Gründen unkenntlich gemacht.
© Quelle: screenshot/daz
Döbeln. Emely Siebert ist erleichtert. „Das Ermittlungsverfahren gegen sie ist eingestellt“, verkündet Rechtsanwalt Martin Göddenhenrich am Donnerstag.
Der Anwalt hatte Emely Siebert rechtlich vertreten, weil sie eine Männertagsrunde filmte und veröffentlichte, die einen Umtrunk unter der Hakenkreuzfahne veranstaltet hatte. Danach hatte sie ein Teilnehmer der Hakenkreuz-Feier angezeigt und Strafantrag gestellt, weil sie eine Straftat nach Kunsturhebergesetz begangen habe. Ein solches Vergehen ist ein Antragsdelikt, das nur strafrechtlich verfolgt wird, wenn der Betroffene dies will und Strafantrag stellt.
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Emely Siebert hatte Menschen in Döbeln beim Bier trinken unter einer Hakenkreuz-Fahne gefilmt.
© Quelle: privat
Die Staatsanwaltschaft sieht aber nicht, dass sich Emely Siebert strafbar gemacht hat, indem sie die Nazifeier filmte und die Bilder öffentlich machte. Wer im öffentlich einsehbaren Raum unter einer Hakenkreuzfahne feiere, könne sich nicht mehr auf den Schutz der Privatsphäre berufen, wenn sein Fehlverhalten dann öffentlich gemacht werden würde. „Dem Video ist eindeutig zu entnehmen, dass die Anwesenden an der Hakenkreuzflagge nicht nur keinen Anstoß nehmen, sondern die Beschuldigte noch verbal angreifen, in dem sie gefragt wird, was sie für ein Problem habe und dass sie abhauen solle.“ Ein solches Verhalten, so die Staatsanwaltschaft, sei für eine breite Öffentlichkeit von Bedeutung, weil es eine gefährliche Entwicklung zeige.
„Ich freue mich, dass in diesem Bereich auf unsere Staatsanwaltschaft Verlass ist“, sagt Martin Göddenhenrich von der Döbelner Rechtsanwaltskanzlei Wolf, Göddenhenrich und Thimm. Er hatte in der Zeitung über Emely Sieberts mutiges Handeln und der daraus resultierenden Anzeige gelesen. „Dann wurde ich gefragt, wie ich da helfen könnte.“ Die Auslegung, mit der die Staatsanwaltschaft die Einstellung des Verfahrens begründet, hält er für zutreffend. „Wer im öffentlich einsehbaren Raum unter eine Hakenkreuzfahne feiert, braucht sich nicht zu wundern, wenn das dann auch öffentlich gemacht wird.“
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Rechtsanwalt Martin Göddenhenrich.
© Quelle: Dirk Wurzel
Emelys Verfahren ist eingestellt, aber gegen Teilnehmer der Hakenkreuz-Feier wird weiter ermittelt, wie Oberstaatsanwältin Ingrid Burghart, Pressesprecherin der Staatsanwaltschaft Chemnitz, auf Nachfrage mitteilt. Das Hakenkreuz gehört wie der Hitlergruß zu den Symbolen verfassungsfeindlicher Organisationen, deren öffentliches Zeigen in Deutschland strafbar ist.
Siebert: Rechtsextremismus-Problem bleibt groß
Emely Siebert sagt über die Entscheidung der Staatsanwaltschaft, ihr Verfahren einzustellen: „Auf der einen Seite bin ich sehr froh, dass das Verfahren eingestellt wurde, weil ich immer noch überzeugt davon bin, dass es völlig absurd ist, mich bestrafen zu wollen.“ Ihre Befürchtung ist aber, „dass durch die Einstellung des Verfahrens die Sache totgeschwiegen wird und alles so weiter läuft.“ In ihren Augen ist Problem Rechtsextremismus groß und sollte weiter Thema sein.
Emely Siebert: „Wenn in Gärtitz Menschen sagen, dass die Ecke dafür bekannt ist, dann frage ich mich, warum so weggeschaut wird. Das Problem mit Rechtsextremismus wird immer größer und die AfD-Populisten gewinnen immer mehr an Zustimmung. Ich kann nicht verstehen, dass sich so viele Leute anscheinend nicht das Wahlprogramm anschauen oder wirklich in Kauf nehmen, was mit denen an der Macht in unserem Land passieren würde. Hass darf niemals siegen.“
LVZ