Auch wenn der Prozess kein Licht ins Dunkel bringen konnte, weil der Angeklagte einfach nicht erschienen war – eine Strafe für den Klau eines teuren E-Bikes in Roßwein gab es trotzdem.
Roßwein. Nichterscheinen schützt vor Strafe nicht. Das bekommt jetzt auch ein 39-Jähriger zu spüren, der im September 2020 ein teures E-Bike aus einem Keller in Roßwein rechtswidrig in seinen Besitz gebracht haben soll. Er soll es selbst gestohlen haben oder von jemanden übernommen und gewusst haben, dass es gestohlen ist. Das wäre als Hehlerei strafbar.
Diebstahl oder Hehlerei – darüber gab es im Prozess keine endgültige Klarheit. Denn der Vorladung ins Amtsgericht Döbeln folgte der Angeklagte nicht, während die Geschädigte und ein Zeuge anwesend waren. Auch die geplante Vorführung, die Richter Simon Hahn veranlasste, um in Verhandlung starten zu können, blieb erfolglos. Die Polizeibeamten trafen den Angeklagten ohne festen Wohnsitz nicht in der mütterlichen Wohnung an.