Zoll deckt Mindestlohn-Prellerei in Mittelsachsen auf
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Eine Zollbeamtin kontrolliert eine Baustelle.
© Quelle: IG Bau
Mittelsachsen. Das Hauptzollamt Dresden, das auch für den Landkreis Mittelsachsen zuständig ist, hat im vorigen Jahr 98 Ermittlungsverfahren wegen Mindestlohn-Prellerei eingeleitet. Unternehmen haben dabei entweder den gesetzlichen Mindestlohn oder bestehende Branchenmindestlöhne unterschritten, gar nicht oder zu spät gezahlt. Als Folge wurden 189.000 Euro Verwarnungs- und Bußgeld verhängt. Darüber informiert die IG Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU), die sich auf eine Erhebung des Bundesfinanzministeriums beruft. 2021 leitete das Hauptzollamt Dresden 92 Ordnungswidrigkeitsverfahren wegen des Betrugs und der Trickserei bei Mindestlöhnen ein. Die Höhe der Verwarn- und Bußgelder lag bei 204.000 Euro.
„Auch wenn sich der überwiegende Teil der Unternehmen gesetzestreu verhält: Vor allem auf dem Bau gibt es immer wieder ‚schwarze Schafe‘. So hat die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Hauptzollamts Dresden 2022 allein 17 Verfahren wegen Mindestlohnverstößen auf Baustellen eingeleitet“, sagt Bernd Günther, Bezirksvorsitzender der IG BAU Nord-West-Sachsen. Für ihn sind die Ermittlungsverfahren nur die „Spitze des Eisbergs“. Die tatsächlichen Zahlen dürften viel höher sein. Das Risiko, erwischt zu werden, sei für Mindestlohnbetrüger viel zu gering. Für mehr Präsenz auch im Landkreis Mittelsachsen bräuchte die FKS aber mehr Personal.
LVZ