Betreten verboten: Landkreis Nordsachsen sperrt Wälder
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Blick auf einen Waldweg im Naturpark Dübener Heide.
© Quelle: Nico Fliegner
Nordsachsen. Mehrere Waldgebiete im Landkreis Nordsachsen sind ab sofort gesperrt. Das Landratsamt hat am 27. Juli ein entsprechendes Betretungsverbot verfügt. Grund sei die anhaltend trockene Witterung bei außergewöhnlich hohen Temperaturen. Dadurch „besteht aktuell eine extrem große Waldbrandgefahr“, sagt Landkreis-Sprecher Alexander Bley.
„Kraft der Kameraden ist begrenzt“
Hinzu kommt: Bereits seit Tagen bekämpfen mehrere Hundert Feuerwehrleute aus allen Teilen Nordsachsens gemeinsam mit weiteren Einsatzkräften aus Sachsen und Brandenburg einen Großbrand an der Grenze zum Landkreis Elbe-Elster. "Die Kraft der Kameradinnen und Kameraden ist begrenzt. Auch die mit ihrem Einsatz verbundenen Belastungen für die Familien, unterstützende Landwirtschaftsbetriebe, Arbeitgeber sowie die vielen Helfer müssen wir im Blick behalten und unsere Ressourcen gezielt einsetzen", erklärt der 1. Beigeordnete des Landkreises Nordsachsen, Dr. Eckhard Rexroth. Das Betretungsverbot leiste einen wichtigen Beitrag zur Brandverhütung. "Jeder vermiedene Waldbrand entlastet die Feuerwehren und trägt dazu bei, ihre Einsatzbereitschaft zu erhalten."
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Diese Wälder sind gesperrt
Aber welche Waldgebiete sind vom Betretungsverbot betroffen? Das Verbot gilt für alle Flächen des Landkreises auf ostelbischer Seite, also für Gebiete der Gemeinden Arzberg und Beilrode, der Stadt Torgau mit dem Ortsteil Graditz, außerdem für die Stadt Belgern-Schildau sowie die Gemeinden Dreiheide, Elsnig, Trossin, Laußig und die Stadt Dommitzsch jeweils auf dem gesamtem Gebiet. Östlich der Mulde beziehungsweise nördlich der Bundesstraße 87 erstreckt sich das Verbot auf die Städte Bad Düben, Eilenburg und Torgau sowie die Gemeinden Doberschütz und Mockrehna.
„Diese mit einem Betretungsverbot versehenen Gebiete decken den Großteil der Regionen mit Waldbrandgefahrenklasse A im Landkreis Nordsachsen und damit den am höchsten gefährdeten Bereich ab“, so Landkreis-Sprecher Bley weiter.
Empfindliche Geldbußen drohen
Ausgenommen vom Betretungsverbot sind Waldbesitzer, Grundstücksbesitzer, Jäger sowie Personen bei der Ausführung behördlich angeordneter oder genehmigter Arbeiten. Allen anderen droht eine Geldbuße, die bis zu 2500 Euro betragen kann. In besonders schweren Fällen sieht der Gesetzgeber sogar Strafen bis zu 10.000 Euro vor.
Rechtsgrundlage für das Betretungsverbot ist das sächsische Waldgesetz. Demnach kann aus wichtigen Gründen, insbesondere aus Gründen des Waldschutzes, des Waldbrandschutzes, der Wald- und Wildbewirtschaftung, zum Schutz der Waldbesucher, zur Vermeidung erheblicher Schäden oder zur Wahrung anderer eigener schutzwürdiger Interessen das Betreten des Waldes verboten werden.
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Von LVZ