Grundsteuererklärung: Warum die Flurneuordnung in Audenhain für Grundstücksbesitzer zum Problem wird
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Bis zum 31. Januar nächsten Jahres müssen Grundstücksbesitzer eine Grundsteuererklärung abgeben (Symbolbild).
© Quelle: Jens Büttner/dpa
Mockrehna/Audenhain. Als wenn all der Ärger über die Grundsteuerreform noch nicht genug wäre, kostete die Flurneuordnung im Ortsteil Audenhain den Mitarbeitern der Gemeindeverwaltung Mockrehna nun auch noch den letzten Nerv.
Verwaltungen und private Grundstückseigentümer eint dieser Tage eins: Der Kampf mit den Grundsteuer-Formularen. Dabei wurde die Abgabefrist für die Grundsteuererklärung unlängst um drei Monate verlängert. Statt wie ursprünglich geplant zum 31. Oktober, müssen die Erklärungen jetzt erst bis 31. Januar kommenden Jahres abgegeben werden.
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In der Gemeindeverwaltung Mockrehna waren drei Mitarbeiterinnen mit der Bewertung der kommunalen Grundstücke beschäftigt. Hauptverantwortliche war Elena Werner, Sachbearbeiterin Liegenschaften. Daran, dass sie mit den Finanzbehörden einmal einen derart intensiven Informationsaustausch hätte führen müssen, dachte sie mit keiner Silbe.
Was Audenhain besonders macht
Und wieder ist es der Ortsteil Audenhain, der – nach dem gescheiterten Verkauf der Kleinen Gasse – die Verwaltung vor große Probleme stellte. Bis auf eine weitere Gemarkung und die Flurstücke der Gemarkung Audenhain, welche die Verwaltung bewusst und auf Klärung hoffend hinten angestellt hat, waren bis zum 30. September alle Grundsteuererklärungen für die einzelnen Gemarkungen des Gemeindegebietes abgegeben worden.
Doch Audenhain weist eine Besonderheit auf: „Hier ist das ländliche Flurneuordnungsverfahren zwar zum Abschluss gekommen“, erläutert Werner. Doch die neu gebildeten Flurstücke seien bislang weder im Kataster und Grundbuch noch im Steuerportal des Freistaats ersichtlich. „Dies führt natürlich zu erheblichen Unsicherheiten, auf welcher Grundlage die Erklärung abzugeben ist.“
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Elena Werner von der Gemeindeverwaltung Mockrehna stand bei der Bearbeitung der Grundsteuererklärung für die Gemarkung Audenhain vor großen Problemen.
© Quelle: Christian Wendt
Verwaltung sucht monatelang nach einer Lösung
Über Monate hinweg suchte die Verwaltung deswegen nach einer Lösung – angefangen beim Oschatzer Finanzamt, über das Landesamt für Steuern und Finanzen bis hin zum Finanzministerium in Dresden. Anfang Oktober dann zumindest ein mündlicher Hinweis aus Oschatz, wie denn nun die Audenhainer Erklärung zur Grundsteuerreform abzugeben sei.
Audenhainer Grundstücksbesitzer bekommen Sonderweg
Weil mit der rechtskräftigen Ausführungsanordnung des Flurbereinigungsplans die alten Besitzstände untergingen, sind tatsächlich die neuen maßgebend. Weil aber jene Daten noch nicht ins Grundsteuerportal eingearbeitet sind – dies kann noch einige Zeit in Anspruch nehmen – können Verwaltung wie auch sämtliche Audenhainer Grundstücksbesitzer nun eine Art Sonderweg beschreiten. Demnach muss bei der Abgabe der Erklärung unter dem im Informationsschreiben benannten Aktenzeichen der neue Besitzstand angegeben werden.
Die Bodenrichtwerte können im Grundsteuerportal des Freistaats abgerufen werden. Für die Ortslage bedeutet dies 30 Euro pro Quadratmeter. Für Grundstücke außerhalb der Ortslage wurde ein Bodenrichtwert von 1,35 Euro je Quadratmeter ermittelt. „Sollte bei landwirtschaftlichen Flächen die Angabe der Ertragsmesszahl erforderlich sein, sollte hier die ,0’ und zusätzlich in der Kurzerläuterung ,Flurbereinigung Audenhain’ angegeben werden“, erklärt die Sachbearbeiterin. Allerdings kann es sein, dass – sobald die neuen Daten einsehbar sind – sämtliche Grundstücksbesitzer dann noch einmal eine überarbeitete Grundsteuererklärung abgeben müssen.
Von Christian Wendt