Abgesetztes Sat.1-Format „Plötzlich arm, plötzlich reich“: Medienanstalt fordert Aufklärung
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Sat.1 steht stark in der Kritik. (Symbolbild)
© Quelle: picture alliance / Geisler-Fotopress
Norderstedt, Unterföhring. Nach Kritik an einer Episode des inzwischen abgesetzten Sat.1-Reality-Formats „Plötzlich arm, plötzlich reich“ hat sich der Medienrat der Medienanstalt Hamburg/Schleswig-Holstein mit einem Brief an den Vorsitzenden des Beirats der ProSiebenSat.1 Media SE gewandt und um Aufklärung und Stellungnahme gebeten. Als Fragen seien aufgeworfen worden, wie der Stand der internen Aufarbeitung der bereits eingestandenen Fehler und deren Ursachen sei, teilte die Medienanstalt am Donnerstag in Norderstedt mit.
Zudem wolle man mit dem Brief in Erfahrung bringen, wie Sat.1 bei den weiteren Scripted-Reality-Formaten im Programm sicherstelle, dass die erforderlichen Sorgfalts- und Fürsorgepflichten senderintern und auch durch beauftragte Produktionsfirmen effektiv wahrgenommen werden würden, um eine Kindeswohlgefährdung auszuschließen, hieß es weiter.
Ikke Hüftgold brach Dreh ab und machte Sender Vorwürfe
In der Episode, die den Anstoß für die Kritik gab, hätte Matthias Distel - bekannt als Schlagersänger Ikke Hüftgold - mit einer Mutter und deren Kindern Wohnung und Alltag tauschen sollen. Distel brach jedoch die Dreharbeiten ab und warf dem Sender vor, das Wohl der beiden Kinder, die schwer traumatisiert seien und sich in psychologischer Behandlung befänden, mit Füßen zu treten. Dies geschehe, um „aufgrund von möglichst hohen Quoten und einer menschenverachtenden Herangehensweise die Sensationsgier der breiten Masse“ zu befriedigen. Die Produktion habe über die Behandlung der Kinder Bescheid gewusst.
Inzwischen hat Sat.1 die Sendung „Plötzlich arm, plötzlich reich“ beendet und sich bei den Betroffenen entschuldigt. In dem seit 2018 laufenden Reality-Format hatten jeweils eine reiche und eine arme Familie für eine Woche ihre Lebensumstände getauscht.
Zwölf Beschwerden über die „Plötzlich arm, plötzlich reich“-Episode bei Medienanstalt
Die Medienanstalt interessiere außerdem, ob ob es senderintern eine Meldestelle für Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen gebe, um auf die auf die Gefährdung von Schutzbedürftigen bei Dreharbeiten aufmerksam zu machen, hieß es weiter. Die für die bundesweite Programmaufsicht des Programms Sat.1 zuständige Medienanstalt habe für eine Aufsicht über TV-Produktionsbedingungen keine Rechtsgrundlage.
Bis Donnerstag waren bei der Medienanstalt zwölf Beschwerden über die Episode eingegangen.
RND/epd