Brief von Herzogin Meghan veröffentlicht: britischer Verlag beginnt Berufungsverfahren
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Herzogin Meghan.
© Quelle: imago images/PA Images
London. Ein britischer Verlag hat sein Berufungsverfahren gegen das Urteil des High Courts begonnen, demzufolge er mit der Veröffentlichung eines Briefs von Herzogin Meghan gegen deren Privatsphäre verstoßen habe. Ein Anwalt des Zeitungsverlags Associated Newspapers, Andrew Caldecott, argumentierte am Dienstag, das Schreiben von Meghan an ihren Vater Thomas Markle sei nicht als „intime Kommunikation ausschließlich für die Augen ihres Vaters“ verfasst worden.
Meghan hatte den Verlag wegen Eingriffs in die Privatsphäre und Verletzung des Urheberrechts verklagt. Anlass waren fünf Artikel im Februar 2019 in der „Mail on Sunday“ und auf der Webseite MailOnline. Darin waren große Teile des Briefs an ihren Vater veröffentlicht worden. Das Schreiben hatte die Frau von Prinz Harry nach der Hochzeit 2018 verfasst. Ein Richter des High Courts gab Meghan im Februar recht. Die Veröffentlichung des Briefs sei illegal gewesen.
Berufungsverfahren soll drei Tage dauern
Caldecott argumentierte vor dem Berufungsgericht, die 40-Jährige habe beim Schreiben des Briefs daran gedacht, dass dieser möglicherweise veröffentlicht werde, weil sie eingesehen habe, dass Markle den Brief den Medien übermitteln könnte.
Dem Verlag wurde eigentlich im März auferlegt, eine Stellungnahme auf der Titelseite zu veröffentlichen, in der er angibt, dass er gegen das Urheberrecht verstoßen habe. Wegen der Berufung ist dem noch nicht nachgekommen worden. Das Berufungsverfahren soll drei Tage dauern. Ein Urteil wird zu einem späteren Zeitpunkt erwartet.
RND/AP