Die Einschaltquoten der Streaming­dienste sind ein gut gehütetes Geheimnis – doch das könnte sich ändern

Britische Produktionen sollen künftig besser gefunden werden können, fordert ein Parlaments­ausschuss in Großbritannien.

Britische Produktionen sollen künftig besser gefunden werden können, fordert ein Parlaments­ausschuss in Großbritannien.

Streaming­dienste wie Amazon und Netflix sind von Natur aus sehr zurückhaltend, wenn es um die Zahlen und Einschaltquoten ihrer Produktionen geht. Welche Themen im Streaming wie gut ankommen ist das vielleicht am besten gehütete Geheimnis der Branche. Erst seit einiger Zeit veröffentlicht Netflix allgemeine Top-Ten-Listen der beliebtesten Serien und Filme auf der Plattform. Doch wer konkrete Zahlen sucht, wird einfach nicht fündig – außer es geht um große Erfolge. Für gute Werbung machen die Dienste auch mal eine Ausnahme. Ob eine Serie ein Flop war, erfährt man allerdings erst dadurch, dass sie sang- und klanglos abgesetzt wird.

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Das könnte sich aber bald ändern – zumindest in Groß­britannien. Denn dort plant der Parlaments­ausschuss für Digitales, Kultur, Medien und Sport eine Gesetzes­vorlage, die besagt, dass die Streaming­dienste ihre Daten an den öffentlich-rechtlichen Rundfunk und die Medien­aufsicht Ofcom übermitteln sollen. Das geht aus dem Ausschuss­bericht hervor, der online veröffentlicht wurde. Dabei geht es um Produktionen, die mit dem britischen öffentlich-rechtlichen Fernsehen produziert worden sind. Ein Beispiel ist die Serie „Bodyguard“ mit Richard Madden, die von der BBC produziert, aber auch bei Netflix ausgestrahlt wurde.

Die Streaming­dienste wollen ihre Daten zurückhalten

Amazon Prime habe dem Ausschuss berichtet, dass sich das Unternehmen mit dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk durchaus über den Erfolg von Inhalten austausche. „Aber Amazon teilt keine konkreten Zahlen.“ Netflix habe darauf hingewiesen, dass es diese Daten nicht mitteile, da sie geschäfts­empflindlich seien. Der Ausschuss hält in seinem Bericht dagegen: „Wir glauben nicht, dass die Weitergabe von Daten zu Inhalten des öffentlich-rechtlichen Rundfunks mit Ofcom und den Rundfunk­anstalten wirtschaftlich sensibel wäre. Streaming­dienste sind ein wichtiges ,zweites Fenster‘ für öffentlich rechtliche Inhalte, aber ohne Viewer-Daten ist es schwierig, deren Reichweite vollständig einzuschätzen.“

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Weiter möchte der Ausschuss die Rechte des britischen öffentlich-rechtlichen Rundfunks bei den Streaming­diensten stärken: Neue Medien­gesetze sollen sicherstellen, dass Produktionen, die von britischen Rundfunk­anstalten stammen, deutlich als solche ausgewiesen werden. Das werde zwar teilweise gemacht, doch nicht flächendeckend.

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Der Ausschuss empfiehlt auf dieser Grundlage eine Überarbeitung der Medien­gesetze. So sollen Inhalte von britischen öffentlich-rechtlichen Sendern deutlich markiert und einfach zu finden sein – und zwar mit dem Logo der jeweiligen Rundfunkanstalt. „Zweitens sollten Streaming­dienste verpflichtet sein, die wichtigsten Zuschauerdaten – zumindest die Anzahl der Zuschauer – für öffentlich-rechtliche Inhalte gemeinsam mit Ofcom und den jeweiligen Rundfunk­anstalten zu nutzen, um eine vollständige Analyse der öffentlich-rechtlichen Reichweite und der audiovisuellen Landschaft als Ganzes zu ermöglichen“, resümiert der Ausschuss in seinem Bericht.

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