Idee geklaut: Entwicklerin der Hautfarbenemojis verklagt Apple

Katrina Parrott

Katrina Parrott streitet sich vor Gericht mit Apple.

Cupertino. Den Namen Katrina Parrott haben Sie mit größter Wahrscheinlichkeit noch nie gehört. Doch wenn Sie auf Apple-Produkten herumtippen, haben Sie mit ziemlicher Sicherheit ihre Erfindung schon einmal benutzt. Die ehemalige Nasa-Angestellte hatte die Idee, Emojis in verschiedenen Hautfarben zu kreieren. Jetzt behauptet sie, dass Apple ihre Idee geklaut hat, und hat den Konzern wegen Urheberrechtsverletzung verklagt.

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Parrot war 2013 auf die Idee für eine App gekommen, nachdem sich ihre Tochter darüber beschwert hatte, dass es nur weiße Emojis gab. Der „Washington Post“ verriet sie: „Ich habe gewusst, dass ich mit Emojis in verschiedenen Hautfarben erfolgreich sein kann – weil das noch niemand so gemacht hatte.“ Sie investierte alle ihre Ersparnisse in das Projekt. Sechs Monate später war ihre iPhone-App iDiversicons fertig, mit der Benutzer Emojis mit fünf verschiedenen Hauttönen kopieren und in Textnachrichten einsetzen konnten. Sie meldete für einige ihrer Emojis auch Patente an.

"iDiversicons"

Die von Katrina Parrott entwickelte App iDiversicons.

Dank ihres anfänglichen Erfolg – sie verdiente monatlich um die 1000 Dollar mit ihrer App – wurde sie im Mai 2014 zu einer Konferenz für App-Entwickler eingeladen. Dort stellte sich ihr Peter Edberg, ein Softwareingenieur von Apple, vor. Der lud Parrott nach Cupertino in Kalifornien zu einem Treffen ins Apple-Hauptquartier ein: „Ich habe dort den Apple-Leuten per Flashdrive meine Emojis gezeigt und gehofft, dass sie mit mir arbeiten wollen oder mir zumindest eine Lizenzgebühr anbieten.“

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Doch danach hörte sie monatelang nichts mehr, bis sie dann doch noch eine E-Mail von Edberg bekam. In der teilte er ihr mit, dass Apple nicht mit ihr zusammenarbeiten und sich selbst um das Emoji-Design kümmern will. Im Februar 2015 kam Apple dann mit eigenen Emojis mit verschiedenen Hautfarben heraus, die direkt ins Keyboard integriert waren. Damit war Parrotts‘ App nicht mehr gefragt: „Ich saß auf 200.000 Dollar Schulden. Ich war am Boden.“

Doch sie gibt nicht kampflos auf. Laut Todd Patterson, Parrotts Anwalt, hat Apple das Copyright seiner Mandantin missachtet und verlangt Schadensersatz (in noch nicht genannter Millionenhöhe). Die Anwälte des Weltkonzerns kontern vor Gericht, dass Parrott „keine urheberrechtlichen Ansprüche auf Hautfarben hat, weil man auf diese kein Copyright abschließen kann“. Zumal behauptet Apple, die Emojis mit den verschiedenen Hautfarben „völlig unabhängig“ entwickelt zu haben. Jetzt muss das Bundesgericht in Texas entscheiden.

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