Inhalte am Wahlsonntag ungenehmigt genutzt: ZDF erwirkt einstweilige Verfügung gegen Bild TV

Ein Mikrofon mit dem Logo von „Bild" liegt auf einem Tresen.

Ein Mikrofon mit dem Logo von „Bild" liegt auf einem Tresen.

Mainz. Das Landgericht Köln hat Bild TV im einstweiligen Verfügungsverfahren die Nutzung von bestimmten Inhalten der Öffentlich-Rechtlichen vom Wahlabend verboten. Konkret geht es um einen 13-minütigen Ausschnitt aus der „Berliner Runde“, wie eine Gerichtssprecherin dem Evangelischen Pressedienst (epd) am Freitag mitteilte. Ende September hatten ARD und ZDF bekanntgegeben, juristisch wegen der nicht genehmigten Übernahme von Inhalten gegen Bild TV vorzugehen. Die „Berliner Runde“ ist eine gemeinsame Sendung von ARD und ZDF, in der mit führenden Politikern über das Wahlergebnis gesprochen werden.

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Das Gericht bewertet die Nutzung im Fall der „Berliner Runde“ wegen der Länge als unverhältnismäßig. Bei der Übernahme eines kürzeren Interview-Ausschnitts sei hingegen von der Zulässigkeit der Übernahme im Rahmen der Schrankenregelung zur Berichterstattung über Tagesereignisse auszugehen.

Bild TV darf nun die entsprechenden Inhalte nicht weiter bei Youtube zur Verfügung stellen, sagte die Gerichtssprecherin. Rechtsmittel seien aufseiten des Senders allerdings möglich. Sollte Bild TV gegen den Erlass Widerspruch einlegen, werde es ein mündliches Verfahren geben.

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„Bild“-Gruppe prüft Rechtsmittel

Ein Sprecher der „Bild“-Gruppe sagte dem epd, es sei sehr zu begrüßen, „dass das Landgericht Köln unsere Rechtsauffassung teilt, dass die Nutzung der Inhalte des ZDF am Wahlabend durch Bild TV eine grundsätzlich urheberrechtlich privilegierte Berichterstattung über ein Tagesereignis war.“ Der Sender teile allerdings die Betrachtung, dass die Nutzung der „Berliner Runde“ in ihrer zeitlichen Länge zu umfangreich war, nicht. „Wir sind vom LG Köln in dieser Sache nicht angehört worden und prüfen vor diesem Hintergrund Rechtsmittel einzulegen“, sagte er.

Das ZDF hatte nach der Wahl die nicht genehmigte Übernahme von Teilen der ZDF-Wahlsendungen im linearen Angebot und auf der Website von Bild TV am Wahlsonntag beklagt. Mit Bezug auf das Urheberrechtsgesetz machte der Sender Anspruch auf Unterlassung und Schadensersatz geltend. Der ARD ging es über die „Berliner Runde“ hinaus auch um die ersten Prognosen zur Bundestagswahl vom Sonntagabend.

Ein Sprecher von Bild TV hatte als Reaktion auf das juristische Vorgehen von ARD und ZDF erklärt, die Bundestagswahl sei ein zeithistorischer Moment von überragendem öffentlichem Interesse gewesen. Man habe die unterschiedlichen Prognosen „mit klarem Quellenhinweis live zitiert und ausgewählte Sequenzen aus der 'Berliner Runde' übernommen“, sagte er dem epd. Bei der „Berliner Runde“ handele es sich um ein nachrichtliches Ereignis von überragender Bedeutung, das von ARD und ZDF als gebührenfinanzierter Rundfunk zentral veranstaltet werde, aber auch für Menschen relevant sei, die sich am Wahlabend auf anderem Wege informieren möchten.

RND/epd

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