Entscheidung des Landgerichts Frankfurt

Reichelt-Unternehmen darf trans Frau nicht „Mann“ nennen

Journalist und Ex-„Bild“-Chefredakteur Julian Reichelt leitet die Rome-Medien GmbH. Diese betreibt auch den Blog „pleiteticker.de“ (Archivbild).

Journalist und Ex-„Bild“-Chefredakteur Julian Reichelt leitet die Rome-Medien GmbH. Diese betreibt auch den Blog „pleiteticker.de“ (Archivbild).

Das Landgericht Frankfurt hat mit einer einstweiligen Verfügung entschieden, dass die trans Frau Janka Kluge in einem Blogartikel des Verlags­unternehmens Rome-Medien GmbH nicht als Mann bezeichnet werden darf. Das teilte Kluges Anwalt Jasper Prigge auf der Website seiner Kanzlei mit. An der Spitze des Verlags steht Ex‑„Bild“-Chefredakteur Julian Reichelt. Erstmals verbiete damit ein Landgericht mit dem Mittel einer einstweiligen Verfügung „das Misgendern einer trans Frau“, so Prigge in der Mitteilung.

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Die Journalistin Janka Kluge hatte rechtliche Schritte gegen einen Artikel der Autorin Judith Sevinç Basad vom 3. Februar 2023 eingeleitet. Dieser war in dem Blog „pleiteticker.de“, der von Rome-Medien betrieben wird, veröffentlicht worden. Darin sei Kluge zunächst als „Transfrau“, im weiteren Verlauf als „biologischer Mann“ und zum Ende hin nur noch als „Mann“ bezeichnet worden, so Anwalt Prigge. „Niemand muss hinnehmen, bewusst dem falschen Geschlecht zugeordnet zu werden“, erklärt er auf seiner Website. Die Entscheidung des Landgerichts habe „eine Signalwirkung“. Denn „Misgendern“ sei ein schwerwiegender Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht.

Julian Reichelt reagiert auf Gerichts­entscheidung

Julian Reichelt bezeichnete die Entscheidung auf Twitter als „historischen Irrsinn“. „Zum ersten Mal in der bundesdeutschen Geschichte verbietet ein Gericht unter Haftandrohung, biologische Fakten auszusprechen“, schreibt Reichelt und postete dazu einen fotografierten Ausschnitt des Beschlusses. Danach drohen bei einem Verstoß gegen die Entscheidung bis zu 250.000 Euro Geldstrafe oder Ordnungshaft.

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Entscheidung des Landgerichts noch nicht rechtskräftig

Mittlerweile wurde in dem Blogartikel die Bezeichnung „Mann“ durch „biologischer Mann“ ersetzt. Der Satz, der den Rechtsstreit auslöste, lautet nun: „Anstatt eine junge Doktorandin zu unterstützen, die seit Monaten attackiert, auf offener Straße verfolgt und sogar körperlich angegriffen wird, unterstützt die (Amadeu-Antonio-)Stiftung lieber einen über 60‑jährigen biologischen Mann, der an der Spitze eines Lobby-Vereins steht und maßgeblich an dem Frauenhass beteiligt ist, dem Vollbrecht seit Monaten ausgesetzt ist.“

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In dem Blogartikel hatte Autorin Judith Sevinç Basad über einen Social-Media-Rechtsstreit zwischen der Biologin Marie-Luise Vollbrecht, die mit ihren umstrittenen Geschlechter­äußerungen für Furore sorgte, und der Journalistin Janka Kluge berichtet.

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Die Entscheidung des Landgerichts Frankfurt ist noch nicht rechtskräftig.

RND/lin


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