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Hinweise auf „geldwerte Zuwendungen“

Anhörung im Landtag: Frauke Petry soll ihre Moskau-Reise erklären

Frauke Petry, damals Bundesvorsitzende der AfD, spricht bei einer Pressekonferenz 2015 zu Journalisten. (Archivfoto)

Frauke Petry, damals Bundesvorsitzende der AfD, spricht bei einer Pressekonferenz 2015 zu Journalisten. (Archivfoto)

Leipzig. Der früheren sächsischen AfD-Fraktionsvorsitzenden Frauke Petry könnte eine umstrittene Moskau-Reise im Februar 2017 auch knapp zwei Jahre später noch zum Verhängnis werden. Am Ende des damals vom Gastgeberland organisierten Trips ins Epizentrum der russischen Macht soll Petry mit einem von Moskau bezahlten Privatflugzeug zurück nach Deutschland geflogen sein. Weil dieser Flug bisher nicht als Zuwendung einer ausländischen Behörde beim Landtag angezeigt wurde, hat Parlamentspräsident Matthias Rößler (CDU) die Überprüfung des Vorgangs angeordnet. Petry, die heute Bundestagsabgeordnete der Splitterpartei „Die Blauen“ ist, wurde nach LVZ-Informationen für den 23. Januar zur Anhörung in den Landtag geladen. Sollte die 43-Jährige die Vorwürfe nicht entkräften können, droht ihr eine erhebliche Geldstrafe.

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Ihre Reise vom 18. bis 20. Februar 2017 nach Russland unternahm Petry mit zwei Vertrauten – mit dem damaligen nordrhein-westfälischen AfD-Spitzenkandidaten Marcus Pretzell und dem Hamburger AfD-Politiker Julian Flak. Das Trio führte in Moskau Gespräche mit hochrangigen Politikern, darunter mit dem Duma-Präsidenten Wjatscheslaw Wolodin und dem ultrarechten Nationalisten Wladimir Schirinowski. Wie Petry nach ihrer Rückkehr am 20. Februar erklären ließ, seien diese Gespräche „zur Kooperation mit den Landtagen der Bundesländer geführt“ worden.

Das klingt offiziell und auch plausibel, denn auf Bundesebene saßen die Rechtspopulisten zu dieser Zeit noch nicht im Parlament. Als Fraktionsvorsitzende in Sachsen und Bundessprecherin war Petry stattdessen Dreh- und Angelpunkt der Partei – und deshalb wohl auch für russische Politiker als Ansprechpartnerin interessant. Inzwischen bestreitet die 43-Jährige allerdings, in offizieller Mission in Moskau gewesen zu sein. Denn das könnte ein Problem werden.

Moskau bezahlt Privatjet für AfD-Trio

Wie ihre Mitreisenden Pretzel und Flak zuletzt gegenüber der Frankfurter Allgemeinen Zeitung (FAZ) bestätigten, wurde der eigentlich mit einer Linienmaschine geplante Rückflug versäumt. Stattdessen sollen die Moskauer Gastgeber kurzerhand einen Privatjet gechartert und auch bezahlt haben. Kostenpunkt: Etwa 25.000 Euro. Sachsens Landtagspräsident Matthias Rößler hat diese Angaben in der FAZ gelesen und wundert sich nun: Sollte Petry offiziell als Landtagsabgeordnete in Russland gewesen sein, müsste eine solche Unterstützung doch als geldwerte Zuwendung angezeigt werden? So sehen es die Verhaltensregeln in der Geschäftsordnung des Landtages (Abschnitt C, Ziffer II) vor. Passiert ist das im Fall der Moskau-Reise aber nicht.

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Der Landtagspräsident fragte zur Sicherheit noch einmal schriftlich bei Petry nach, ob sie als AfD-Fraktionsvorsitzende in Moskau gewesen sei und wer die Reisekosten damals übernommen habe. Überzeugt haben ihn die gelieferten Antworten offenbar nicht, denn wie er nun dem Präsidium des Landtages mitgeteilt hat, gebe es weiterhin „gewichtige Anhaltspunkte für einen Verstoß gegen die Offenlegungpflicht“ . Von Fahrlässigkeit könne angesichts der Kontaktaufnahme mit hochrangigen Politikern und der Höhe der Zuwendungen im Zweifel auch nicht die Rede sein.

Petry: Reise war privat und keine Dienstreise

Petry selbst kann die Aufregung nicht verstehen. Auf Anfrage der LVZ erklärte die 43-Jährige am Mittwoch, dass die Reise nach Russland auf Einladung der Regionalregierung in Moskau erfolgt sei und zu keinem Zeitpunkt eine offizielle oder parlamentarische Dienstreise gewesen war. „Diese wurde als Privatreise organisiert“, sagte Petry. Hotel und Transport seien zwar von der Gastgeberseite übernommen worden. „Die Höhe dieser Kosten wurde durch die Gastgeber üblicherweise nicht beziffert. Sie sind mir daher auch nicht bekannt“, so Petry weiter.

Weitere Antworten geben wird sie am 23. Januar bei der Anhörung vor dem Präsidium des Landtages. Das Gremium umfasst 21 Vertreter aller Parteien – inklusive der fünf Fraktionsvorsitzenden. Sollte ein Verstoß gegen die Geschäftsordnung nachgewiesen werden, kann das Parlament ein Ordnungsgeld verhängen, dass die Hälfte der jährlichen Abgeordnetenentschädigung umfasst. Bei einem monatlichen Grundeinkommen als sächsische Parlamentarierin von 5804,20 Euro brutto wären das maximal knapp 35.000 Euro.

Gerichtsverfahren gegen Petry – Erfolg im Streit mit der AfD

Die Anhörung im Januar ist auch nicht die einzige für Petry in den kommenden Monaten. Bereits am 17. Dezember muss sie sich am Leipziger Amtsgericht in einer Steuerangelegenheit verantworten. Darüber hinaus wird im kommenden Jahr am Dresdner Landgericht ein Prozess wegen Meineides gegen die gebürtige Elbestädterin geführt. Der Vorwurf hier: Bei einer Zeugenvernehmung vor dem Sächsischen Wahlprüfungsausschuss soll Petry falsche Angaben zum Umgang mit Darlehen in der AfD gemacht haben.

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Am vergangenen Dienstag war sie nicht zuletzt für ihre neue Partei „Die Blauen“ im Gerichtssaal in Köln aktiv. Ihre früheren Mitstreiter stellen den Namen der Partei in Frage. Wie die 43-Jährige sagt, laufe das Verfahren aber in ihrem Sinne: „Die Richter haben klar zu erkennen gegeben, dass die Klage der AfD, uns die Farbe ‚Blau’ im Parteinamen zu verbieten, keinerlei Aussicht auf Erfolg hat.“

Von Matthias Puppe

LVZ

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