Peter Fitzek

BGH hebt Urteil gegen „König von Deutschland“ auf

Das Urteil gegen den selbst ernannten "König von Deutschland" ist vom Bundesgerichtshof aufgehoben worden.

Das Urteil gegen den selbst ernannten "König von Deutschland" ist vom Bundesgerichtshof aufgehoben worden.

Karlsruhe. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hat das Urteil gegen den sogenannten „König von Deutschland“, Peter Fitzek, aufgehoben und an eine andere Strafkammer des Landgerichts Halle zurückverwiesen. Dies bestätigte der hallesche Landgerichtssprecher Wolfgang Ehm auf LVZ-Anfrage. Dem Wittenberger waren unter anderem die Veruntreuung von Geldern in Millionenhöhe und das unerlaubte Betreiben von Bankgeschäften vorgeworfen worden. Das Landgericht Halle hatte ihn im März 2017 zu einer Haftstrafe von drei Jahren und acht Monaten verurteilt.

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Nach Meinung der Karlsruher Richter gibt es unter anderem im Zusammenhang mit den Bankgeschäften noch Aufklärungsbedarf. Einen Termin für die vollständig neu durchzuführende Hauptverhandlung durch die neue Kammer gibt es noch nicht. Diese muss auch über die Fortsetzung der Untersuchungshaft befinden. Dazu äußerte sich der BGH nicht.

Der 52-jährige Fitzek, der der Reichsbürgerszene zugerechnet wird, erkennt die Rechtsordnung der Bundesrepublik Deutschland nicht an. In der ursprünglichen Urteilsverkündung hieß es, dass sich Fitzek „für den König des von ihm gegründeten Fantasiestaates Königreich Deutschland hält, der nicht der Rechtsordnung des deutschen Staates untersteht“. Der Wittenberger hatte sich stets auf seine Immunität berufen.

Von Martin Pelzl

LVZ

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