Mit Kontakt- und Ausgangsbeschränkungen während der Corona-Pandemie befasst sich jetzt auch das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig. Die Fälle stammen aus Sachsen und Bayern.
Leipzig.Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig wird sich in diesem Jahr erstmals mit der Rechtmäßigkeit von Corona-Maßnahmen zum Infektionsschutz beschäftigen. Dabei geht es um Verfahren aus Sachsen und Bayern, die sich gegen die Kontakt- und Ausgangsbeschränkungen und die Schließung von Gastronomiebetrieben sowie Sportstätten richten. Das sagte Vizepräsident Andreas Korbmacher am Dienstag. Die beiden Verfahren sind aber noch nicht terminiert.